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Geschrieben von Benedikte am 26.05.2018, 10:26 Uhr

An die Vermieter-Vermietung an Wohngruppe nach SGB VIII, Paragraph 34, 35?

https://www.paritaet-berlin.de/mitglieder/nachrichten/nachrichten-detailansicht/article/uebergriff-der-berliner-kriminalpolizei-auf-jugendwohngruppe-fuer-unbegleitete-minderjaehrige-gefluechtete.html

Das ist eine meiner Sorgen. Hier war es auch eine Wohngruppe, in der einer der bewohner ein 18jährtiger Syrer war mit mehr als 100 Straftaten, bekannt als gewalttätig und die Polizei durfte sein Zimmer untersuchen. Jedenfalls, es gab wahnsinnbuhei und anschließend war die Wohnung "nicht bewohnbar".

Die haben aber eine konkrete Gruppe gemeldet, maximal Grundschulalter, das ist in Berlin sechts Klasse und 12. Das würde ich reinschreiben in den Vertrag, also dass die Bewohner naturlich wechseln dürfen, aber eben nur im vorgezeigten Alter. Sprich, die sind dann noch nicht strafmündig und dann darf die Polizei nicht herein.

aber jedenfalls, das ist eine meiner Sorgen bzw Gedanken.

 
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