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Geschrieben von maleja am 16.09.2015, 8:33 Uhr

Ich sage auch, dass, wenn der Hungertod droht

Man einen guten Grund zum Flüchten hat.
Gab es nicht schon immer Völjerwanderungen???

ABER im Grundrecht steht halt das Recht auf Asyl bei politisch Verfolgten. Und wie gesagt DIES gehört geschützt! WER nun politisch verfolgt ist, das muss geprüft werden. Das ist klar.

 
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