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Geschrieben von Ebba am 18.06.2011, 12:11 Uhr

Ergänzung

Natürlich müsste, auch wenn das Kind den Schaden übernehmen müsste, auch die Haftpflichtversicherung dafür eintreten, sofern das Kind Haftpflicht versichert ist. Dann kãme es bei eindeutigen Sachverhalten erst gar nicht zu einem Prozeß.

 
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