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Geschrieben von Ebba am 18.06.2011, 11:53 Uhr

alter des kindes

Dann müsste, vorausgesetzt die Umstände waren total durchschnittlich und das Kind normal entwickelt, rein rechtlich das Kind für den Schaden aufkommen.
Um die Sache mal weiter zu spinnen...
Könnte das Kind nicht bezahlen, dann müsste der Geschädigte es erfolgreich verklagen um ein Urteil und damit einen sog. Titel zu erhalten, aus dem er dann 30 Jahre lang vollstrecken kann. Er könnte dann also binnen dieser Frist immer wieder auf das Kind zukommen und die Begleichung des Schadens verlangen. In aller Regel wird er damit warten, bis das Kind berufstätig ist und Geld verdient.

 
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