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Geschrieben von amadeus_hates_music am 18.06.2011, 9:25 Uhr

anwaltsgehilfin hier? oder kennt sich jemand mit rechtlichen dingen aus?

Wenn mich mein Gedächtnis nicht täuscht, bist du verpflichtet den Schaden zu begleichen, der aber natürlich UNTER dem Verkaufspreis liegt, da das Restaurant ja Gewinn machen will mit dem Verkauf.


lg ahm

 
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