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Geschrieben von Ebba am 18.06.2011, 11:40 Uhr

anwaltsgehilfin hier? oder kennt sich jemand mit rechtlichen dingen aus?

Um die Frage beantworten zu können müsste man u.a. wissen, wie alt das Kind ist.
Sehr vereinfacht und unter außer Acht lassen der konkreten Umstände gilt aber:

Ist es jünger als 7. J., dann müsstet ihr nur dann bezahlen, wenn ihr die Aufsichtspflicht verletzt hättet. Lässt man ein vielleicht 2 jähriges, ungeübtes Kind mit einem vollen Teller alleine oder gar erstmalig herum laufen, könnte man evtl. eine Aufsichtspflichtverletzung bejahen. Bei einem geübten, normal entwickelten 6 jährigen Kind wohl eher nicht. Im ersteren Fall müsstet ihr bzw. eine Haftpflichtversicherung (wäre natürlich albern die wegen der paar Euro einzuschaltrn) rein theoretisch zahlen, im letzteren nicht.

Ist das Kind 7. Jahre oder älter, dann müssten im Falle einer Aufsichtspflichtverletzung im gegebenen Fall die Eltern für den Schaden aufkommen und ansonsten das Kind, sofern es dir erforderliche Einsichtsfähigkeit in sein Tun besitzt, was zugegebenermaßen bei jüngeren Kindern etwas lebensfremd scheint, bei 15, 16 oder 17 jährigen Aber gar nicht mehr so seltsam klingt und rein rechtlich betrachtet der Fall ist.

Zu ersetzen ist aber immer nur der entstandene Schaden.

Die rechtliche Betrachtung ändert aber nix daran, dass ich das Verhalten des Kassierers hier eher kundenunfreundlich und ungeschickt finde, ist der Schaden doch überschaubar.

 
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