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Geschrieben von amadeus_hates_music am 18.06.2011, 11:30 Uhr

anwaltsgehilfin hier? oder kennt sich jemand mit rechtlichen dingen aus?

Ob damit Gewinn hätte erziehlt werden können ist spekulativ, es hätte ja auch der nächste Gast im vorbeigehen ein Fanta drüber kippen können :-). Deshalb sagt die Rechtsprechung, daß nur der tatsächlich entstandene Schaden beglichen werden muß. In einem Laden der so wenig kulant ist, hätte ich dann auch nicht den VK gezahlt.

LG ahm

 
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