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Geschrieben von mma ramotswe am 10.03.2011, 17:59 Uhr

Bußgeld UND Gebühr...warum...

darum :

Bei der schriftlichen Verwarnung gibt es zwei Möglichkeiten:

Die Zahlung per Überweisungsträger
Die Zahlung vor Ort auf der Behörde
Lehnt der Betroffene eine Verwarnung ab oder zahlt er den Betrag nicht innerhalb der vorgeschriebenen Wochenfrist, wird über den Vorwurf der Ordnungswidrigkeit im Rahmen eines förmlichen Bußgeldverfahrens entschieden. Es wird dann in der Regel ein Bußgeldbescheid erlassen, der zusätzlich mit Gebühren und Auslagen verbunden ist. Bei Halt- und Parkverstößen (im ruhenden Verkehr), bei denen der Fahrzeugführer (Täter) nicht ermittelt werden kann, besteht auch eine Kostentragungspflicht für den Kfz-Halter nach § 25 a StVG (Halterhaftung). Mit der vollständigen und fristgerechten Zahlung des Verwarnungsgeldes ist die Verwarnung wirksam und das Verfahren abgeschlossen. Sie kann nachträglich nicht mehr unter den rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkten durch die Verwaltungsbehörde oder die Gerichtsbarkeit überprüft werden.


ach,ja du solltes dich eher über dein fahrverhalten aufregen - die überschreitung ist auch nicht ohne

man wir sollten ein forum aufmachen nur für dieses fehlverhalten

 
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