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Geschrieben von Loean am 11.02.2011, 11:27 Uhr

Schädel- und Schulterprellung bei meinem Sohn

hmmm ...
wäre es ein Erwachsener, der von der Arbeit mit solchen Verletzungen heimkäme ... müsste keiner überlegen was zu tun ist!
Ein Erwachsener müsste sicher auch nicht länger an diese Arbeitsstelle gehen, wo er so behandelt wird.

Polizei - anzeigen - das ist vermutlich bereits der Tatbestand der schweren Körperverletzung.
Und ja - man kann auch Kinder anzeigen.

Gruss
Loean

 
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