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Geschrieben von Badefrosch am 20.06.2011, 20:22 Uhr

noch was, das steht bei meiner Krankenkasse

Was ist eine kieferorthopädische Behandlung?
Eine kieferorthopädische Behandlung (Kfo-Behandlung) setzt vorwiegend funktionelle Maßnahmen ein, um Abweichungen von der Norm im Bereich des Gebisses, der Kiefer, des Mundes und des Rachenraumes zu beseitigen.

Sie ist nur dann nötig, wenn sich eine Fehlstellung nicht selbst reguliert. Für einen größtmöglichen Erfolg sollte die Behandlung möglichst schon im Frühstadium des anomalen Kieferzustandes starten. Achten Sie daher schon während des Wechsels von den Milchzähnen zu den bleibenden Zähnen auf Abweichungen von der normalen Entwicklung und lassen sich vom Zahnarzt beraten.

Eine Kfo-Behandlung ist langwierig und kann drei bis vier Jahre dauern. Es schließt sich die so genannte Retentionsphase an. Sie dauert bis zu zwei Jahren, soll das Behandlungsergebnis stabilisieren und verhindern, dass die verlagerten Zähne in ihre ursprüngliche Position zurückkehren.

Für den Behandlungserfolg ist eine aktive und dauerhafte Mitarbeit des Patienten und die entsprechende Unterstützung des Zahnarztes wichtig.
Wer hat Anspruch?

Sie haben Anspruch auf eine kieferorthopädische Behandlung, wenn die Zahn- oder Kieferfehlstellung das Kauen, Beißen, Sprechen oder Atmen erheblich beeinträchtigt oder zu beeinträchtigen droht. Der Bundesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen hat einen Katalog mit Krankheitsbildern (Befunden) zusammengestellt, deren Behandlung gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen dürfen. Der Gesetzgeber spricht hier von "Kieferorthopädischen Indikationsgruppen" - kurz KIG genannt.

Eine weitere Voraussetzung für die Kostenübernahme ist die Schwere der diagnostizierten Erkrankung. Diese wird mit dem "Behandlungsbedarfsgrad" angegeben (1-5). Dabei sind die Grade "1" und "2" nur geringfügig schwer. Erst ab einem Bedarfsgrad von "3" darf die mhplus BKK die Behandlungskosten übernehmen.

Ihr Kieferorthopäde entscheidet, ob eine derartige Beeinträchtigung vorliegt. Liegt sie nicht vor, informiert er Sie hierüber schriftlich.

Weitere wichtige Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist, dass die Behandlung vor Vollendung des 18. Lebensjahres beginnt. Als Behandlungsbeginn gilt das Ausstellungsdatum des Behandlungsplans, den der Zahnarzt oder Kieferorthopäde erstellt.


Ihre BKK bezahlt die erfolgreich abgeschlossene Kieferorthopädische Behandlung komplett. Die Bezahlung erfolgt im Zwei-Schritt-System:

1. Schritt:
Während der laufenden Behandlung übernehmen wir 80 % der Kosten der kieferorthopädischen Behandlung. Sind mindestens zwei versicherte Kinder zur gleichen Zeit in kieferorthopädischer Behandlung, übernimmt die mhplus für jedes weitere Kind 90 %.

2. Schritt:
Der behandelnde Zahnarzt rechnet 80 % bzw. 90 % der entstandenen vertragszahnärztlichen Kosten direkt mit uns ab. Sie zahlen den verbleibenden Restbetrag zunächst direkt an den Zahnarzt. Wenn der geplante Umfang der Therapie nachweislich durchgeführt und erfolgreich abgeschlossen ist, erstatten wir Ihren Eigenanteil. Reichen Sie uns dazu bitte die Bestätigung des Zahnarztes sowie Ihre Rechnungen für die geleisteten Eigenanteile im Original ein.


So lief das vor 25 Jahren bei mir auch schon. Ich habe von jeder Rechnung 20% an den Kieferorthopäden bezahlt und die Rechnung bei der Krankenkasse eingereicht. Am Ende der erfolgreichen Behandlung habe ich dann meinen Anteil wieder zurückbekommen.


Wenn man also genau drüber nachdenkt ist die Zusatzversicherung überflüssig, denn die KIG 1 und 2 wird von denen auch nicht bezahlt. Einziger Unterschied mag vielleicht sein, dass man über die Zusatzversicherung eine schönere Zahnspange bekommen, z.B. durchsichtige Brackets oder Brackets innen verklebt usw.

Ich hab wie gesagt die Sachen hier irgendwo rumliegen, aber ich hab dem ganzen nicht getraut, denn wenn ich nun 10 Jahre lang jeden Monat 10 Euro weglege, zahle ich damit auch schon einen Teil des Eigenanteils.

 
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