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Geschrieben von Reinhardus am 24.01.2011, 13:37 Uhr

Manchmal reicht es knapp zu sein.

Zunächst geht es um ein Problem die Person der Fachlehrerin betreffend, welches bei zumindest einem Kind große Ängste auslöst. Wie viele weitere Kinder auch betroffen sind, ist noch nicht klar, wenn nur Sohn dies gesagt hat. Er könnte dies auch vorschieben, um das Verständnis für die Angelegenheit bei der Mutter zu verstärken. Dies bleibt zunächst offen, ist aber nicht wichtig.
Warum sollte man also auf Umwegen die Fachlehrerin, u.a. über die Klassenlehrerin, ansprechen?
Warum sollte man die/der Klassenpflegschaftsvorsitzende einschalten. Bestenfalls zunächst erfragen, ob hinsichtlich der Person der Fachlehrerin Nachfragen an sie gerichtet worden sind. Ist das geschilderte Problem nur eines einzelner Schüler, so ist die/der Vorsitzende nicht betroffen.
Grundsätzlich sollten stets alle bemüht sein "den Ball flach zu halten".
Zusammen mit dem Kind zur Lehrerin zu gehen bedeutet nicht ihn einer besonderem Stresssituation auszusetzen, sondern eher doch wohl das Gegenteil, da er der Fachlehrerin nicht ohne den Schutz der Mutter gegenübersteht. Zugleich ergibt sich die Möglichkeit, ohne jede Umschweife, alle wesentlichen Dinge den Tatsachen entsprechend auf den Tisch zu legen.
Ich habe selbst als Lehrer Eltern, die ihre Kinder zum Gespräch mitbrachten, häufig gesagt: "Gut das sie Ihre/ihren Tochter/Sohn mitgebracht haben. Sobald etwas von mir Gesagtes nicht stimmt, kann Ihre/ihren Tochter/Sohn dem sofort". In einer solchen Situation kann Kind im Schutz der die Dinge sagen, welche es betroffen macht. Hat Lehrerin genügend pädagogische Kompetenz, wird sie in Kenntnis der Zusammenhänge, die für sie bis dato vielleicht neu sind, die Gelegenheit wahrnehmen, auf das Kind zuzugehen, wobei die Mutter keine bessere Zeugin finden kann, akls sich selbst.
Allerdings gibt es auch Gesprächsteile, zu denen ich die mit erschienenen Kindern gebeten habe draußen auf ihre Eltern zu warten. Nicht um die Kinder zu hintergehen, sondern wenn Dinge angesprochen werden mussten, bei denen ich die Kinder für überfordert hielt oder solchen, bei denen den Eltern selbst ein Rat zu erteilen war. Oder auch wenn Geschwister mit erschienen, die es manchmal überhaupt nichts angeht, wenn es z.B. um bestimmte Verhalten ihres Geschwisterteils geht. Ich stelle mir dabei vor, dass Schwester dem Bruder vorhalten könnte: "Deine Klassenlehrerin hat doch auch gesagt, dass du ein Oberfaulpelz bist und deine Mitschüler durch ... ständig ärgerst, so wie mich zu Hause", usw.

Manchmal ist auch ein Gespräch zwischen Klassenlehrer und Fachlehrer nicht unbedingt gut. Die Lehrer unterrichten zwar in einer Klasse, haben auch die dienstliche Verpflichtung zur entsprechenden Zusammenarbeit. Das perönliche Verhältnis der beiden ist aber noch eine ganz andere Sache. Sollte dies schlecht sein, führt der Handlungsstrang ohnehin schnell über den Schulleiter, falls denn tatsächlich erforderlich.
Ist die Fachlehrerin, die sich sofort übergangen fühlt, wenn man auf Umwegen auf sie zu kommst. Das könnte sich negativ auswirken.

Ob Sohn auch Schwierigkeiten mit anderen Lehrern hat, weiß Sohn selbst am besten. Danach braucht man den Klassenlehrer gar nicht erst zu fragen. Der Klassenlehrer kennt das Kind auch erst ein möglicherweise knappes halbes Jahr. Manchmal unterrichtet auch der Klassenlehrer eine geringere Anzahl von Stunden als der Fachlehrer. Auch das müsste bei den Überlegungen einbezogen werden.

Wie so oft, wenn eine Situation skizzenhaft geschildert wird, kann man nicht sinnvoll auf alle nur erdenkliche Facetten einer brauchbaren Handlungs-oder Lösungsstrategie eingehen.

Das war jetzt mal etwas länger.

Gruß R

PS @ AndreaL, öffne mal Dein Postfach. Grüße Reinhard

 
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