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Geschrieben von Julie am 01.10.2016, 10:05 Uhr

Kein Indiz für Selbständigkeit

Die Tatsache, dass dein Sohn - zumindest in einer rechtlichen Grauzone - gelernt hat, mit einem Stapler umzugehen, ist kein Indiz besonderer Selbständigkeit, sondern eher ein Hinweis darauf, dass ihr mit eurer betrieblichen Sorgfalt recht fahrlässig umgeht.
Ein Stapler ist nun mal kein PKW und ein Betriebsgelände im Gewerbegebiet ist nicht mit einem Privatgrundstück vergleichbar.
Und ich würde unseren Zwölfjährigen auch nicht auf unserem Privatgrundstück mit dem Auto fahren lassen, weil ich den Sinn solcher rechtlichen Regelungen nämlich verstehe.

 
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