Vornamen

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Geschrieben von finnibea am 05.12.2004, 15:20 Uhr

noch eine Frage (2. Name als Rufname)

eS gibt Gegenden, da ist es absolut üblichdaß der zweite Name der Rufname ist. Man muß auch beim STandesamt keinen Rufnamen angeben und schon gar nicht mit zwölf Jahren (Personalausweis bekommt man meines Wissens mit 16 und da wird kein Name unterstrichen). In meiner Familie gibt es zwei Leute, die ihren Zweitnamen als Rufnamen haben, einmal seit Geburt und einmal als Entscheidung später im Leben lieber den zweiten Namen als Rufnamen zu haben. Alles kein Problem...

 
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