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Geschrieben von Ellert am 23.06.2018, 9:09 Uhr

?

Bei Beginn des Studiums muss man sich entscheiden...
.... Man kann nicht zur gesetzlichen KK wechseln.
Erst wenn man eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmt.
---------------
Verstehe ich nicht also wenn Kind zB Schule beendet hat und NIE gesetzlich versichert war, weder Vater noch Mutter gesetzlich versichert sind
dann kann man sich dennoch zu Studienbeginn entscheiden und in die gesetzliche gehen ?

dagmar

 
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