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Geschrieben von Spatz am 22.06.2018, 21:40 Uhr

eine ganz andere Frage - KV bei Spätstudenten... Beamtenkinder

Bei Beginn des Studiums muss man sich entscheiden:
Gesetzlich versichert oder man lässt sich von der Versicherungspflicht befreien. Das gilt dann für das gesamte Studium. Man kann nicht zur gesetzlichen KK wechseln.
Erst wenn man eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmt.

 
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