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Geschrieben von Ulli am 03.04.2021, 8:53 Uhr

Testament für volljährige Kinder

Unsere Kinder haben noch keine Testamente gemacht. Wir haben eins, sodass zunächst der überlebende Partner erbt (abgesehen vom Pflichtteil).
Sollte uns beiden was passieren, erben natürlich die Kinder. Allerdings mit der Klausel, dass sie größere Ausgaben mit einer Person unseres Vertrauens absprechen müssen, falls sie unter 28 sind.
Um eventuelle Überbrückungszeiten (Krankheit, Koma) abzusichern, sind außerdem entsprechende Vollmachten hinterlegt.

 
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