Geschrieben von Mörchen17 am 25.03.2021, 19:00 Uhr |
mal eine Frage...
Nach der gesetzlichen Erbfolge sind immer die Eltern einer unverheirateten kinderlosen Person deren Erben (sofern die Eltern noch leben). Ob Kontakt zu den Eltern(teilen) bestand oder nicht, ist irrelevant. Wenn man nicht möchte, dass ein Elternteil, der den Kontakt abgebrochen hat, erbt, muss man ein Testament errichten und den Elternteil enterben. Bleibt aber immer noch der Pflichtteilsanspruch.
Und wenn es etwas zu erben gibt, finden sich die Erben schon ein, keine Sorge :-)
- Testament für volljährige Kinder - DaXXes 22.03.21, 13:21
- Re: Testament für volljährige Kinder - crisgon 22.03.21, 17:11
- Re: Testament für volljährige Kinder - Bosna 22.03.21, 18:33
- Re: Testament für volljährige Kinder - DaXXes 23.03.21, 9:05
- Re: Testament für volljährige Kinder - crisgon 23.03.21, 11:30
- Re: Testament für volljährige Kinder - Trini 23.03.21, 20:37
- Re: Testament für volljährige Kinder - crisgon 23.03.21, 11:30
- Re: Testament für volljährige Kinder - Okypete 23.03.21, 13:52
- mal eine Frage... - Carmar 25.03.21, 10:15
- Re: mal eine Frage... - nicht genau wissend, aber vage - Laufente123 25.03.21, 12:26
- Re: mal eine Frage... - Mörchen17 25.03.21, 19:00
- Re: Testament für volljährige Kinder - Silvia3 26.03.21, 17:50
- Re: Testament für volljährige Kinder - Ulli 03.04.21, 8:53
- Re: Testament für volljährige Kinder - crisgon 22.03.21, 17:11
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