Über 18 ...

Über 18 ...

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Mörchen17 am 25.03.2021, 19:00 Uhr

mal eine Frage...

Nach der gesetzlichen Erbfolge sind immer die Eltern einer unverheirateten kinderlosen Person deren Erben (sofern die Eltern noch leben). Ob Kontakt zu den Eltern(teilen) bestand oder nicht, ist irrelevant. Wenn man nicht möchte, dass ein Elternteil, der den Kontakt abgebrochen hat, erbt, muss man ein Testament errichten und den Elternteil enterben. Bleibt aber immer noch der Pflichtteilsanspruch.

Und wenn es etwas zu erben gibt, finden sich die Erben schon ein, keine Sorge :-)

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.