Geschrieben von Rose34 am 19.02.2021, 13:46 Uhr |
Auszug und Versicherungen
Meine große Tochter zieht mit ihrem Freund zusammen. Muss man dann die Familienversicherungen auseinander tun und muss sie sich nun selbst versichern? Oder ist sie trotzdem noch bei uns mit versichert? Was braucht ein junger Mensch dann? Danke
nachfragen
Antwort von Ellert am 19.02.2021, 16:35 Uhr
Bei meinen galt die Versicherung solange kein eigenes Geld verdient
sogar unsere Hausrat für die Studentenwohnung, nicht ganz aber zu einem großen Teil ( hab ich schriftlich, ganz genau weiss ich die Formulierung nicht) bis zu einem gewissen Alter
ABER jede Gesellschaft ist da anders, ich würde immer anfragen und ne schriftliche Antwort wollen
Re: nachfragen
Antwort von einafets am 19.02.2021, 18:42 Uhr
Das ist glaub sogar abhängig vom einzelnen Vertrag. Ältere Verträge anders als wenn man aktuell bei der gleichen Versicherung abschließt.
Am besten schriftlich anfragen, dann hast du es auch schriftlich was für euch gilt.
Re: Auszug und Versicherungen
Antwort von lilly1211 am 19.02.2021, 19:19 Uhr
Das musst du nachfragen.
Re: Auszug und Versicherungen
Antwort von linghoppe. am 20.02.2021, 14:23 Uhr
bei so wichtigen Sachen, erkundige ich mich direkt via Mail, auch damit ich eine schrifftliche Bescheinigung habe.
Re: Auszug und Versicherungen
Antwort von ak am 25.02.2021, 13:19 Uhr
Grundsätzliche Frage :
Meinst Du die Familienvers. der GKV ?
Die besteht - wenn sie Schülerin oder Studentin ist, bis zum 25. LJ mit.... falls Deine Tochter nicht vorher heiratet.
Ausnahme: Nur falls sie nichts macht.... dann nur bis zum 23. LJ.
Bei Söhnen besteht ab und an eine Ausnahme ( wie z.B. beim Bund gewesen ) und kann bis zum 26. LJ mitvers. werden.
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