Geschrieben von Laufente123 am 25.03.2021, 12:26 Uhr |
mal eine Frage... - nicht genau wissend, aber vage
Also - ohne Gewähr -
ich habe mal gelesen, dass man als Kind eines ignoranten Elternteils (ohne Kontakt, oder gar ohne Unterhalt) nachweisen muss, dass ein Härtefall vorliegt.
Das betrifft z.B. Kind zahlt für Elternteil für das Pflegeheim (seit Jan. 2020 muss man aber mehr als 100.000 Eur verdienen, sonst muss man eh nicht zahlen)
Zum Vererben.
In der Geburtsurkunde des Kindes stehen die Eltern drin, also denke ich dass sie auch erben.
Ich denke auch, dass bei den Eltern die Kinder umgekehrt vermerkt sind. z.B. weiß meine RV dass ich Kinder habe. ich habe sie nicht gemeldet. Das geschah automatisch bei der Geburt.
Deswegen ist es m.E. für erwachsene Kinder IMMER sinnvoll noch so viel Kontakt zum Etlernteil oder Verwandtschaft/Nachbarn zu haben, dass man weiß ob man das Erbe mal ablehnen will (z.B. wenn mehr Schulden als Werte da sind) oder nicht.
Komplett enterben geht eigentlich nur bei Mord oder so. Da gab es mal einen Fall in den Medien, dass die Kinder ihre Eltern umgebracht haben und diese dann gar nicht beerben konnten (auch nicht Pflichtteil).
Ansonsten gibt es noch Tricks, wie Stiftung, Haus überschreiben, ....
So viel mit - ohne Gewähr - alles mal irgendwo gelesen, gehört, ..... und vielleicht falsch verstanden oder falsch erinnert.... aber für mich macht das Sinn.
Servus
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