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Geschrieben von crisgon am 22.03.2021, 17:11 Uhr

Testament für volljährige Kinder

Nur Neugierde: wenn kein Testament vorliegt, gilt doch die gesetzliche Erbreihenfolge, oder? Das heißt, dass wir Eltern erben, wenn unserem Kind etwas passieren sollte (natürlich nur so lange unser Kind nicht verheiratet ist und keine Kinder hat). Was muss man extra regeln?

 
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