Über 18 ...

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Geschrieben von Okypete am 27.02.2021, 9:49 Uhr

Patientenverfügung über 18 j.

würde nicht ein Standart Formular unterschreiben sonder richtig agieren...erst beraten Artzt Rechtsanwalt Notar...und dann beim Notar einrichtiges honterlgen lassen das auchim Falle eines Falles nicht verrschwinden kann

 
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