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Geschrieben von Benedikte am 18.05.2019, 6:40 Uhr

eins meiner Lieblingsthemen......+ FRage GRaupapagei

also,
ich habe ja auch immer engen Kontakt zu meinem besoldungssachbearbeiter WEIL meine studierenden Herrn Söhne öfter mal zu spät rüberkommen mit der Studeinbescheinigung und mann dann ratzfatz ein Minus beim gehalt hat oder die Beihilfe nicht zahlt wegen fehlendem Beihilfeanspruch....

Du hast nach Schulbeginn eine Wohlwollenszeit zwischen den ausbildungsabschnitten wo Du Kindergeld, Beihilfe, Ortszuschlag kriegst

für unsere Tochter, die jetzt abi macht und ab Juni fertig ist, haben die mir diese Frist auf Oktober gelegt was reicht, dann läuft ihr duales Studium

ansonsten ist es so, dass bei diesen GAP Jahren ein heilloses Durcheinander besteht, also bei Bundesfreiwilligendienst, FSJ, usw

Chillen (Reisen) ist ohne Beihilfeanspruch, deswegen sollte jeder sich immatrikulieren für irgendwas, dann hast Du den Anspruch. Man muss aber nach kürzerer Zeit wechseln weil nur die ERSTE Ausbildung gefördert wird, also mit Beihilfe, Kindergeld und so. Deswegen- mal wechseln ist ok, aber spätestens vier Semester muss in die seriöse Ausbildung gewchselt werden. Von daher, ein JAhr reisen wenn man immatrikuliert ist, ok, aber dann aufgepasst


Sehr erfreulich aber- mir haben die gesagt, dass nicht nur das Studium gefördert wird, sondern auch die Referendarzeit und das duale Studium- wo die Kinder je um die 1000 Euro erhalten. (Graupapagei-bei Euch doch auch so, oder???) Finde DAS nämlich unerwartet großzügig.

Und mit 25 ist ja eh Schluss bei gesunden Kindern.

 
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