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Geschrieben von tabalugalilli am 13.05.2019, 9:37 Uhr

Wenn ich das so lese muss von dem Geld noch die GKV bezahlt werden ?

Nein, GKV zahlt die Einsatzstelle, du zahlst nur eventuell die Anwartschaft wenn du eine willst.


"Während des FSJ bist du sozialversichert, d. h. die Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung werden von der Einsatzstellen bzw. dem Träger für dich geleistet. Du musst also nichts dafür bezahlen.

Eine eigenständige, gesetzliche Krankenversicherung ist aber dafür notwendig. Die Familienversicherung kann während des FSJ zwar nicht weiterbestehen, aber sie „ruht“ für die Zeit deines Freiwilligendienstes und kann – zum Beispiel bei Aufnahme einer Berufsausbildung, weiterem Schulbesuch oder der Aufnahme eines Studiums – wieder aufleben.

Seit Januar 2012 gilt, dass die Zeit des FSJ mit der Familienversicherung ausgeglichen werden kann. Das heißt: Die Zeit, während der deine Familienversicherung ruht, wird nicht auf die Dauer deiner Mitgliedschaft angerechnet. Damit endet deine beitragsfreie Familienversicherung – nach einem zwölfmonatigen Dienst – nicht an deinem 25. sondern erst an deinem 26. Geburtstag.

Inwieweit die private Krankenversicherung für die Zeit des Freiwilligendienstes „ruhend“ gestellt oder zusätzlich erhalten werden kann, muss mit der jeweiligen privaten Krankenversicherung vor Antritt des Freiwilligendienstes geklärt werden."

www.fsj-baden-wuerttemberg.de/stichwortliste-z-des-fsj#versicherung

 
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