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Geschrieben von ak am 25.02.2021, 13:19 Uhr

Auszug und Versicherungen

Grundsätzliche Frage :

Meinst Du die Familienvers. der GKV ?

Die besteht - wenn sie Schülerin oder Studentin ist, bis zum 25. LJ mit.... falls Deine Tochter nicht vorher heiratet.

Ausnahme: Nur falls sie nichts macht.... dann nur bis zum 23. LJ.

Bei Söhnen besteht ab und an eine Ausnahme ( wie z.B. beim Bund gewesen ) und kann bis zum 26. LJ mitvers. werden.

 
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