Geschrieben von ak am 25.02.2021, 13:19 Uhr |
Auszug und Versicherungen
Grundsätzliche Frage :
Meinst Du die Familienvers. der GKV ?
Die besteht - wenn sie Schülerin oder Studentin ist, bis zum 25. LJ mit.... falls Deine Tochter nicht vorher heiratet.
Ausnahme: Nur falls sie nichts macht.... dann nur bis zum 23. LJ.
Bei Söhnen besteht ab und an eine Ausnahme ( wie z.B. beim Bund gewesen ) und kann bis zum 26. LJ mitvers. werden.
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- Auszug und Versicherungen - Rose34 19.02.21, 13:46
- nachfragen - Ellert 19.02.21, 16:35
- Re: nachfragen - einafets 19.02.21, 18:42
- Re: Auszug und Versicherungen - lilly1211 19.02.21, 19:19
- Re: Auszug und Versicherungen - linghoppe. 20.02.21, 14:23
- Re: Auszug und Versicherungen - ak 25.02.21, 13:19
- Re: Auszug und Versicherungen - linghoppe. 20.02.21, 14:23
- nachfragen - Ellert 19.02.21, 16:35
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