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Geschrieben von hyam am 05.11.2009, 23:03 Uhr

öffentl. Preisgabe der Zeugnisnoten

Hallo!
Ich habe da mal eine Frage an Euch. Meine Tochter hat im Moment ein kleines Problem. Die neue Lehrerin verlangt, das die Klasse ihre Zeugnisnoten öffentlich preisgibt. Meine Tochter möchte dies aber nicht Nun droht ihr diese Lehrerin mit einer Strafe. Ich dachte, die Zeugnisnoten fallen unter das Datenschutzgesetz, kann aber nirgends etwas darüber finden.
Was würdet Ihr dazu meinen? Muß sie oder muß sie nicht?

VG und danke für Eure Antworten

 
10 Antworten:

Re: öffentl. Preisgabe der Zeugnisnoten

Antwort von pauline04 am 05.11.2009, 23:11 Uhr

Verstehe deine Tochter.
Aber die Beweggründe der Lehrerin kapier ich nicht ? Was bringt ihr das?
Soll sie doch selbst nachsehen, das Zeugnis bleibt doch sicher als Kopie in der Schule ? Und bei der weiterführenden ist zumindest das "Bewerbungs"zeugnis vorhanden?

Von daher: Bssssssssss ! Was soll das ?

Wenn du gesetzmäßige Aussagen suchst frag doch mal bei www.focus-schule nach. Da ist ein Rechtsanwalt mit Schwerpuntk Schule, der Fragen beantwortet...

LG
Pauline

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Re: öffentl. Preisgabe der Zeugnisnoten

Antwort von Annas Truppe am 06.11.2009, 1:03 Uhr

Hallo,

stimmt ... da fragt man sich erst einmal, wo das denn steht ?

Lies das hier einmal :
http://www.lfd.m-v.de/dschutz/informat/infoblae/leistung.html

Info des Datemnschutzbeauftragten von Meck-Pom zu Schulangelegenheiten.
(unaufgeregt, lehrreich. Auch grundsätzlich interessant)
Da geht es zwar eigentlich nur um Meck-Pom, aber in anderen Ländern sind die (Datenschutz-) Bestimmungen nicht wirklich anders.

Danach ist das Vorgehen dieser Lehrerin nicht i.O.; gerade wenn man offenbar gar nicht weiß, warum sie die Bekanntgabe der Noten will ? Alle Noten oder nur einzelne ?

Wenn die Tochter selbst selbstbewusst auftreten will, sucht ihr am besten den passenden Paragraphen aus dem Schulgesetz eures Bundeslandes heraus, der sich mit Daten befasst. Da steht dann sicher auch etwas drin, unter welchen Bedingungen Schule/Lehrer Daten der Schüler verwenden dürfen. Und dann fragt die Tochter diese Lehrerin, auf welche dieser Bestimmungen sie sich bei ihrer Forderung nach Bekanntgabe der Noten beruft ? Mit Pragraphennummernangabe macht das richtig Eindruck...

Andernfalls geht ihr Eltern mit eben diesem Wissen schleunigst in die Sprechstunde der Lehrerin.

Es ist bestimmt kein Missverständnis ? Das Verlangen der Lehrerin (und auch noch Androhung einer Strafe) hört sich außergewöhnlich absonderlich an.

Gruß Anna

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Re: öffentl. Preisgabe der Zeugnisnoten

Antwort von 3fachMama am 06.11.2009, 6:50 Uhr

also wenn das echt kein missverständniss ist, find ich das ne rießen sauerei.

sie kann die kinder nicht dazu zwingen. ich würd mal anrufen und freundlich nachfragen, wieso die kinder das machen MÜSSEN.
und den paragraphen würd ich mir wirklich vorher raussuchen. das ist ne spitzen idee.

wir hatten auch mal so nen lehrer an der grundschule. der hat mit vielen sachen versucht, die kinder schlecht zu machen, ein schlechtes gewissen zu verursachen und sie unter druck zu setzen . dieses A....

er hat sogar die kinder gegeneinander aufgebracht.
da ist sogar mal ein kind mitten im unterricht aufgestanden und hat gesagt :" ich kann alexander nicht leiden, wer noch?"

ein anderer lehrer hätte mit dem kind mal ein ernstes wort gesprochen.
dieser lehrer hat von ALLEN verlangt antwort zu geben.
richtiger psycholehrer.
mittlerweile sitzt er im knast, weil er sich über jahrzehnte an kindern vergangen hat. aber das ist ein anderes thema

meiner meinung nach, versuchen manche lehrer einfach den kindern zu zeigen, dass sie das sagen und die MACHT haben.
frag einfach nach und sag ihr, dass deine tochter das auf keinen fall will und was die strafe wäre.
wenn sie ne seite abschreiben muss, würd ich glaub ich eher das schreiben in kauf nehmen.


würd mich interessieren was dabei rausgekommen ist.

LG 3fachmama

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Re: öffentl. Preisgabe der Zeugnisnoten

Antwort von Mariakat am 06.11.2009, 7:51 Uhr

DAs muss ein Mißverständnis sein. Sie muss natürlich nicht. Vielleicht hat sie die Lehrerin falsch verstanden.

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Re: öffentl. Preisgabe der Zeugnisnoten

Antwort von hyam am 06.11.2009, 9:39 Uhr

Vielen Dank für Eure Antworten!
Also es ist kein Missverständnis. Ich habe heute noch einmal mit meiner Tochter gesprochen und sie meinte, sie sollte vor der Klasse, an der Tafel, eine Rechnung aufstellen. Mathe-Zeugnisnote+ Geburtsdatum usw... Sollte sie sich weigern, bekäme sie einen Strich. 3 Striche bedeutet entweder eine Nachhilfestunde mit Unterrichtsstoff oder eine soziale Stunde und der Direktor bestimmt dann, wer was tun muß (Müll entsorgen auf dem Schulhof o.ä.).
Jedenfalls habe ich das Problem schon mit der Lehrerin, per Telefon, besprochen. Sollte sie es dennoch von meiner Tochter verlangen, werde ich mich an den Direktor der Schule wenden.
Nochmals vielen Dank an Euch!!!

VG

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Re: öffentl. Preisgabe der Zeugnisnoten

Antwort von Putzteufel am 06.11.2009, 12:50 Uhr

finde ich absolut unmöglich und diskriminierden - ich würde sofort beim Elternbeirat Alarm schlagen dass er sich darum kümmert und wenn da nichts passiert sofort zum Rektor.

Die Noten im Zeugnis gehen nur den Lehrer, das betreffende Kind und die Eltern des Kindes an - noch den Rektor aber das ist auch schon alles.

Nicht mal wir schauen ungefragt in die Zeugnisse unserer Neffen und Nichten und auch meine Schwiegereltern fragen immer erst ob sie es sehen dürfen.

Wenn ein Kind freiwillig seine Zensuren zeigt ist das o.K, aber alles andere geht schon gar nicht und erst recht nicht unter Drohungen.

Gruß Putzi

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Re: öffentl. Preisgabe der Zeugnisnoten

Antwort von Reni+Lena am 06.11.2009, 13:36 Uhr

Und für was soll das gut sein?

ich meine du schreibst "Rechnung aufstellen"

Will die Lehrerin damit irgendetwas zeigen, beweisen, ausrechnen?
Es soll ja auch das geburtsdatum dazu?
Will sie eine Statistik ausrechenn für den Matheunterricht und die noten etc sind nur Beispiele?
Soll doch deine Tochter einfach irgendeine Note hinschreiben:)


Übrigens ist es im Internat hier ums Eck ein Schulgesetz...
Die Noten und Zeugnisse der Kinder werden öffentlich am Jahresende bekanntgegeben und die besten werden gekürt.
Das ist einfac so und jeder findet es normal:)

Lg reni

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ja und? unsere müssen ihre noten auch vor der lehrerin einschätzen

Antwort von mandala67 am 06.11.2009, 22:31 Uhr

der/die lehrer/in sagt dann was wirklich sache ist ! besser oder schlechter und woran sie arbeiten können.

ist doch o.k.
aber eins verstehe nicht ganz - warum strafe ?

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Re: öffentl. Preisgabe der Zeugnisnoten

Antwort von Carmar am 07.11.2009, 1:31 Uhr

In der Klasse, in der meine Nichte ist, dürfen die Kinder nicht über ihre Noten sprechen. Notenspiegel werden auch auf Nachfrage der Eltern verweigert. So unterschiedlich kann das sein.

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Re: öffentl. Preisgabe der Zeugnisnoten

Antwort von supermampfi am 07.11.2009, 16:39 Uhr

Hi! Sag ihr, sie soll doch bitte auch ihr Zeugnis von damals mitbringen :-)

Ich finde es dämlich und pädagogisch wertlos, da für die schlechteren Schüler dies eine Bloßstellung ist, und für die besseren Schüler ganz toll. Deine Tochter DARF sich weigern!

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