Geschrieben von Agnetha am 13.10.2010, 18:51 Uhr |
Wie lange draußen bleiben?
Meine Tochter ist 14 und nicht mit den von uns vorgegebenen Zeiten einverstanden, zu denen sie zu Hause sein muss.
Wann müssen eure Mädchen in dem Alter zu Hause sein? In der Woche und am Wochenende.
Agnetha
Re: Wie lange draußen bleiben?
Antwort von +emfut+ am 13.10.2010, 20:00 Uhr
Bei uns gibt es keine feste Regelung. Es kommt immer darauf an, mit wem sie wo ist.
Als Richtlinie verwende ich die Regeln der Jungendschutzgesetzes.
Gruß,
Elisabeth.
Re: Wie lange draußen bleiben?
Antwort von HellsinkiLove am 13.10.2010, 23:39 Uhr
montags bis donnerstag garnicht weiter da schule und sport
freitag und samstag dank wochenende bei ihrer freundin bis 21.00
sonntags bis 19.30 (da noch essen und haare waschen anstehen)
wenn sie draussen ist dann eh nur bei ihrer freundin im haus neben an.
weggehen usw gibts bei ihr nicht.hat sie keine lust zu,ist 15
Re: Wie lange draußen bleiben?
Antwort von vallie am 14.10.2010, 11:34 Uhr
meine tochter durfte ab 14 bei bedarf am woe bis 22.00, unter der woche ging sie fast nie weg, wenn dann bis 19.00/20.00.
einverstanden war/ist sie nie.
Re: Wie lange draußen bleiben?
Antwort von 3fachMama am 14.10.2010, 12:54 Uhr
einverstanden sind sie wohl nie.
egal wie lange
unsere große ist gerade 15 geworden. während der woche darf sie bis 19 uhr, oder in ausnahmen auch mal bis 20 uhr)
am WE bis 21 uhr oder dann auch bei ner ausnahme bis 22 uhr.
länger nicht, wegen jugenschutzgesetz.
ausser wir sind auf nem fest und treffen uns ab und an . dann wird ne uhrzeit ausgemacht.
ich denke, es kommt eben auch immer drauf an, wo sie sind und mit wem.
Re: Wie lange draußen bleiben?
Antwort von Teenievater am 14.10.2010, 14:21 Uhr
Hallo Agnetha,
dieses Problem ist mir auch sehr wohl bekannt.
Ich bevorzuge eine sehr vertrauensvolle Ebene zu meiner fast 15 jährigen Tochter und eben deshalb darf meine Tochter bis um 22 Uhr draußen bleiben und wenn sie etwas besonderes vor hat dann auch gerne etwas länger. Ich weiß, dass meine Tochter vertrauenswürdig ist und keinen Unsinn macht.
Vielleicht ist das ja auch für dich eine Alternative zu einem eher kontrollierenden System?
Oh ich sehe gerade am Wochenende: Dort ist ihre Ausgehzeit unbegrenzt aber sie muss mir sagen wohin sie geht.
Ich hoffe ich konnte helfen.
LG
Dieter
Re: Wie lange draußen bleiben?
Antwort von Kauko:-) am 14.10.2010, 15:26 Uhr
Hallo,
in der Woche bis 20 Uhr am WE bis 22 Uhr
Re: Wie lange draußen bleiben?
Antwort von alicia1996 am 14.10.2010, 16:55 Uhr
Hi
in der woche bis 9,am wochenende je nach anlass auch mal länger,
lg
@ Teenievater
Antwort von 3fachMama am 15.10.2010, 11:41 Uhr
ich denke, es geht nicht unbedingt NUR drum, ob man seinem kind vertraut.
wenn sie was "anstellen" wollen, können sie das auch vor 8 machen. *lach
mir geht es vor allem drum, was das gesetz sagt. und da heisst es bis 16 jahren nur bis 22 uhr OHNE begleitung.
wenn sie bei ner freundin zu hause ist, ist das was anderes. da sind sie ja unter "aufsicht"
ansonsten heisst es bei uns 22 uhr ist ende.
ich hab mich mal mit nem polizisten unterhalten. der meinte auch, dass es halt ein problem geben könnte, wenn dem kind nach 22 uhr was passiert und keine begleitperson dabei ist.
es muss ja nicht mal was "schlimmes" sein, was gegen das gesetz verstöst. aber mal den fall gesetzt, das kind wird angefahren und kommt ins krankenhaus. dann muss man sich als eltern dafür verantworten, warum das kind so lange alleine auf der piste ist.
ich denke, das eine jahr bekommen wir auch noch rum, dann wird ja die zeit wieder verlängert
@ 3fachMama
Antwort von Carmar am 16.10.2010, 23:30 Uhr
Die Aussage des Polizisten finde ich merkwürdig.
Diese 22-Uhr-Grenze bezieht sich auf den Aufenthalt in Räumen (genau gesagt: Aufenthalt an öffentlichen Orten wie Gaststätten, Spielhallen, Filmtheatern oder Tanzveranstaltungen (Diskothek).
http://de.wikipedia.org/wiki/Jugendschutzgesetz_(Deutschland):
"Entgegen einer landläufigen Meinung regelt weder das JuSchG noch ein anderes Gesetz, zu welchen Zeiten sich Jugendliche in der Öffentlichkeit, zum Beispiel auf Straßen, aufhalten dürfen, obwohl Überlegungen, eine solche Regelung einzuführen, schon diskutiert wurden."
Oder meinte der Polizist den Aufenthalt in den Räumen?
Jedenfalls kann dir kein Strick draus gedreht werden, wenn dein Kind bis 22 Uhr auf einer Veranstaltung ist und dann danach (also später) angefahren wird. (Verantwortung hat man und Vorwürfe macht man sich dann immer, das meine ich jetzt nicht).
Re:Carmar
Antwort von 3fachMama am 18.10.2010, 16:03 Uhr
keine ahnung, wie der polizist das "genau" gemeint hat. ich hab da aber auch ehrlich gesagt nicht nochmal nachgefragt, weil ich eigendlich auch der meinung war, das bis 16 nur 22 uhr erlaubt ist. egal , ob draussen oder drinnen. ist aber bei uns auch z.b. so (eisdisco z.b.) dass um 22 uhr alle unter 16 raus müssen.
und so hab ich den polizisten eigendlich auch verstanden.
werd mir nachher mal deinen link durchlesen.