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Geschrieben von kravallie am 02.12.2015, 14:21 Uhr

Sorry....

http://www.anwalt.de/rechtstipps/unterhaltsanspruch-volljaehriger-kinder-wann-ist-schluss-mit-lustig_016856.html

so hatte ich das auch noch im kopf....

nein, man muß natürlich nicht alles finanzieren, aber was nutzt es, wenn das kind hartz4 beantragen muß und die arge dann erst mal prüft, wer noch alles leistungsfähig ist?
ob das aber tatsächlich so ist, weiß ich nicht. es war zumindest mal so.

 
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