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Geschrieben von Julie am 18.12.2009, 18:40 Uhr

in NRW geht es so......

Vor den Halbjahreszeugnissen gibt es ein Beratungsgespräch mit den Eltern - wann das ist, ist je nach Schule unterschiedlich. Hier am Ort machen einige Schulen es mit dem "normalen" Elternsprechtag im November, andere bieten im Januar nochmal einen Extratermin für die Viertklässlereltern an.
Dann gibt es nach Beschluss der Klassenkonferenz (= alle Lehrer, die in der Klasse unterrichten) mit dem Halbjahreszeugnis eine schriftliche Empfehlung für das Kind. Es wird eine Schulform empfohlen (Hauptschule, Realschule oder Gymnasium). DANEBEN wird immer die Gesamtschule "empfohlen".
Ist die Klassenkonferenz der Meinung, dass das Kind eventuell für eine weitere Schulform in Betracht kommt, wird diese "eingeschränkt" empfohlen. Auch mit dieser "eingeschränkten" Empfehlung kannst du dein Kind ohne Prognoseunterricht (so heißt das in NRW) an der gewünschten Schulform anmelden - jede öffentliche Schule muss dein Kind auch mit einer eingeschränkten Empfehlung grundsätzlich aufnehmen. Probleme gibt es manchmal bei Privatschulen. So nimmt ein kirchliches Gymnasium hier in der Stadt keine SchülerInnen mit einer eingeschränkten Gymnasialempfehlung auf......
Willst du dein Kind an einer Schulform anmelden, für die es nach der Empfehlung der Grundschule nicht (auch nicht "eingeschränkt") geeignet ist, meldet diese Schule (nachdem sie dich in einem Beratungsgespräch darauf hinweisen muss, doch der Empfehlung der Grundschule zu folgen) das Kind dem Schulamt. Das Schulamt lädt das Kind dann zu einem dreitägigen Prognoseunterricht ein. Der Prognoseunterricht (Gruppenstärke: ca. 15 Kinder) wird geleitet von einer Grundschullehrkraft (die sollte nicht unbedingt von der Schule kommen, die das Kind gerade besucht), einer Lehrkraft einer weiterführenden Schule und einem Schulaufsichtsbeamten / einer Schulaufsichtsbeamtin ("Schulrat"). Wenn diese drei nach dem dreitägigen Prognoseunterricht einstimmig (!!!) der Meinung sind, dass die empfohlene Schulform richtig ist, bleibt es bei der Empfehlung der Grundschule und die Eltern "müssen" ihr Kind an einer Schule der empfohlenen Schulform anmelden.
Wenn auch nur einer der drei meint, dass das Kind es auf der gewünschten Schulform "schaffen" könnte, wird die Empfehlung der Grundschule durch einen Bescheid des Schulamtes ersetzt.
So läuft es in NRW seit 2007 (demnächst also zum vierten Mal).
Wenn du noch weitere Fragen hast, gerne per PN (auch wenn die Benachrichtigungsfunktion deaktiviert ist) - hin und wieder schaue ich in mein Postfach
LG, julie

 
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