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Geschrieben von Namens-Fee am 16.01.2011, 13:50 Uhr

gefunden: KEINE 5 erlaubt für Versetzung von 9. in 10. Klasse

"Das Aufsteigen in die Jahrgangsstufe 10 erfolgt durch Versetzungsbeschluss der Klassenkonferenz am Schuljahresende. Versetzt werden alle Schülerinnen und Schüler, deren Leistungen in allen Fächern mindestens ausreichend sind."
lt. Gymnasiumsverordnung 2007

Versetzung dennoch lt. Konferenzbeschluss möglich, wenn eine erfolgreiche Mitarbeit in Kl. 10 gesehen wird.... blablabla... schriftl. zu begründen...

.... vorausgesetzt, diese gilt für G8 und G9 - das geht nicht wirklich daraus hervor....

 
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