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Geschrieben von cube am 18.03.2021, 13:50 Uhr

Das ist aber erstmal kein Betrug.

Ja, kann man. Aber ab dem Moment, wo man etwas verkauft und dafür Geld kassiert, wohlwissentlich der Tatsache, dass diese Ware niemals den Käufer erreichen wird, ist es Betrug/betrügerische Absicht.
Außerdem ist das jetzt irgendwie Haarspalterei, dass sich die AP nicht juristisch oberkorrekt ausgedrückt hat, oder? Er hat eine Straftat begangen, ist dafür auch verurteilt worden - ob diese nun Betrug, Unterschlagung oder sonst wie heißt, ist doch für das Problem der AP jetzt eher egal.

 
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