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Geschrieben von Lunafee80 am 19.10.2009, 15:18 Uhr

bei alleinig. Sorgerecht keine Zustimmung nötig

Hallo,

bei mir war es wie bei Sandr@:

Da ich das alleinige Sorgerecht hatte (und noch habe) brauchte der leibl. Vater keine Zustimmung geben. Ich war auch mit dem leibl. Vater verheiratet, also trug unser Sohn den FN des Vaters.
Mein Sohn wurde aber vom Standesbeamten gefragt ob er den neuen Namen haben möchte..

Viele Grüße
Lunafee

 
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