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Geschrieben von sweet_witch am 18.10.2009, 20:36 Uhr

Namensänderung bei Heirat

Huhu,

ich hab da mal ne Frage.

Wie verhält sich das mit der Namensänderung bei der Heirat ?
Ich weiss, dass meine Tochter, wenn ich erneut heirate, den Namen meines neuen Ehemanns annehmen kann aber auch nur, wenn der Vater zustimmt.
Nun habe ich aber das alleinige Sorgerecht für meine Große. Muss da auch der Vater zustimmen ??

lg
sweet_witch

 
5 Antworten:

Re: Namensänderung bei Heirat

Antwort von sisyphos am 18.10.2009, 21:52 Uhr

hey,

ich kann dir auf jedenfall berichten wie es in Ö abläuft.

frau und mann heiraten
antrag auf namensänderung wird gestellt
jugendamt und vater wird gefragt
jugendamt und vater sagen ja dann -> Ok
vater sagt nein, dann in unseren fall auch -> ok weills es dann halt das gericht bestimmt. (vater kümmert sich gar nicht um die kinder)

ich denke mal probleme kann man damit nur bekommen wenn vater der vater nein sagt und sich aber regelmässig und gut um die kinder kümmert.

aber wie auch immer der vater wird auf jedenfall gefragt.

lg S

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wenn

Antwort von Keksraupe am 19.10.2009, 8:01 Uhr

das Kind deinen Namen trägt, und du das alleine SR hast, muss er in D garnicht zustimmen. Wenn das Kind aber den Namen des vaters trägt (so wie bei mir leider) dann muss der leibliche Vater zustimmen... *nerv*

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Re: Namensänderung bei Heirat

Antwort von line1 am 19.10.2009, 11:33 Uhr

Kenn ich auch so.
Das Kind hatte meinen Namen (und den des leiblichen Vaters, wir waren verheiratet) und hat meinen neuen Namen ohne die Zustimmung des leiblichen Vaters erhalten.

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Re: Namensänderung bei Heirat

Antwort von Sandr@1974 am 19.10.2009, 13:19 Uhr

Wir haben im August geheiratet und meine Jungs (nicht die leiblichen Kinder meines Mannes) wollten auch gern den Namen meines Mannes annehmen. (Wir hatten sie vorher gefragt.) Ich habe alleiniges Sorgerecht, das musste ich bei Antragstellung nachweisen und die Jungs trugen meinen Nachnamen. Sie wurden dann bei der Eheschliessung noch einmal gefragt und waren damit einverstanden.

Hinterher war es nur nervig, weil die beiden nicht hier in unserem Wohnort geboren sind, und ich die neuen Geburtsurkunden anfordern musste, beim Standesamt ihrer Geburtsstädte. Aber das ging dann auch reibungslos, hat allerdings ca. 2 Wochen gedauert.

LG Sandra

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bei alleinig. Sorgerecht keine Zustimmung nötig

Antwort von Lunafee80 am 19.10.2009, 15:18 Uhr

Hallo,

bei mir war es wie bei Sandr@:

Da ich das alleinige Sorgerecht hatte (und noch habe) brauchte der leibl. Vater keine Zustimmung geben. Ich war auch mit dem leibl. Vater verheiratet, also trug unser Sohn den FN des Vaters.
Mein Sohn wurde aber vom Standesbeamten gefragt ob er den neuen Namen haben möchte..

Viele Grüße
Lunafee

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