von dhana am 17.10.2018, 21:21 Uhr |
LRS Frage
Hallo,
welches Bundesland? Da sind die Regelungen sehr unterschiedlich.
Für Bayern - der Test wird in der Regel vom Schulpsychologen durchgeführt. Dieser kann auch Test von einem Kinderpsychologen oder einem SPZ anerkennen. Muss halt von einer Fachkraft sein. Lerntherapeut oder Onlinetest reicht da nicht aus.
Nachteilsausgleich läuft immer über den Schulpsychologen.
In Bayern wird die LRS und die Legasthenie unterschieden. Für die Lese-Rechtschreibschwäche KANN es einen Nachteilsausgleich geben, in Absprache mit der Schule. Für die Legasthenie (Lese-Rechtschreibstörung) MUSS der Nachteilsausgleich gewährt werden.
Bei der Schwäche muss der Test regelmässig - ich glaub alle 2 Jahre, wiederholt werden. Bei der Störung gilt der Test für die ganze Schulzeit.
Nachteilsausgleich war bei uns Vorlesen von Aufgaben (z.B. in Mathe die Textaufgaben), keine Wertung von Rechtschreibung - in keinem Fach, und ein Zeitzuschlag bei Tests und Schulaufgaben.
Förderung oder Therapie kann vom Jugendamt bezahlt werden, wenn festgestellt wurde das die LRS und deren Auswirkungen sonst dauerhafte Schäden beim Kind machen würden. Braucht man ein Attest dafür.
Mein Tipp wäre - geh direkt zum Schulpsychologen. Der Test ist dort kostenlos und er kann euch auch beraten wie es dann weitergeht. Auch wenn es keine LRS ist kann er euch beraten.
Gruß Dhana
- LRS Frage - sojamama 17.10.18, 15:07
- Re: LRS Frage - Marielue 17.10.18, 15:20
- Re: LRS Frage - seerose1979 17.10.18, 17:42
- Re: LRS Frage - dhana 17.10.18, 21:21
- Re: LRS Frage - 3wildehühner 18.10.18, 0:30
- Re: LRS Frage - Akira 22.10.18, 10:28