Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Cecile87 am 14.10.2012, 3:27 Uhr

Unzufrieden Mit meiner Frauenärztin/kein Beschäftigungsverbot

die frauenaerztin kann ein bv ausstellen wenn das leben von mutter und/oder kind gefaehrdet waere oder best. taetigkeiten verbieten.
dich an einem geeigneten arbeitsplatz einsetzen muss dein chef. tut er das nicht, so kannst du dich an die gewerbeaufsicht wenden, die kuemmern sich dann darum!
wuerde bei keinem fa bleiben wenn ich unzufrieden waere!

 
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