Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Safija2012, 39. SSW am 14.10.2012, 13:41 Uhr

Unzufrieden Mit meiner Frauenärztin/kein Beschäftigungsverbot

Hallo,

ich kann Deine Situation sehr gut verstehen. Ich denke man selbst kann am besten einschätzen was man sich zumuten kann und was nicht, mir ging es genauso. Meine Chefin wollte einfach auch nicht einsehen, dass sie sich an die Richtlinien halten muss und meine FÄ stand auch nicht hinter mir. Musste sie deswegen auch wechseln und die neue Ärztin hat meine Belastungen am Arbeitsplatz erkannt, da hatte ich bereits vorzeitige Wehen und einen verkürzten GBH (25. SSW). Muss denn immer erst was passierten, bis eingeschritten wird ? Das kapiere ich wirklich nicht!

Vielleicht hilft Dir dieser Link weiter:

http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/show/1157473/rps-ref543-mus-druck.pdf

Ausserdem steht klar im Muschugesetz, dass Du weder Lärm noch giftigen Dämpfen ausgesetzt werden darfst, regelmässig mehr als 5 kg darfst Du auch nicht heben / bewegen und ab der 21. SSW nicht länger als 4 h am Tag stehen.
Du kannst Dich auch ans zuständige Gewerbeaufsichtamt bzw. das Regierungspräsidium wenden, die machen dann eine Arbeitsplatzbegehung, wenss blöd läuft muss Dein Chef mit einer hohen Geldstrafe rechnen.
Alles Gute und Kämpfe für Deine Rechte!

LG

 
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