Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Tiffi, 17. SSW am 13.10.2012, 22:45 Uhr

Unzufrieden Mit meiner Frauenärztin/kein Beschäftigungsverbot

Hallo ihr Lieben, könnt ihr mir vielleicht helfen?

Ich bin jetzt in der 17.SSW und ich komme absolut nicht mit meiner Frauenärztin klar. Ich weiß "Schwangerschaft ist keine Krankheit" aber so manche "Zipperlein" hat man ja doch. Habe seit 4 bis 5 Wochen Schlafstörungen so dass ich max 4 bis 5 Std in der Nacht schlafe und um 6 Uhr morgens wieder auf Arbeit muss. Meine Ärztin antwortete mir auf die Frage ob sie einen Tip für mich hat wie´s besser geht: das ist eben so, da muss ich durch! Ich habe so gut wie jeden Tag Kopfschmerzen (denke es kommt von der Arbeit von den Dämpfen) Antwort: das ist eben so, da muss ich durch. Die gleiche Antwort kam beim Thema Bauchschmerzen.

Ich Arbeite in einer Druckrei mit angeschlossener Industriebuchbinderei als Buchbinder an der Maschine, d. h. ich bin jeden Tag Staub, Lärm, teilweile auch Dämpen ausgesetzt. Die Arbeit ist körperlich schwer. Mein Chef weis von meiner Schwangerschaft , aber so richtig Rücksicht kann er da nicht drauf nehmen ich soll eben langsam machen. Letztendlich mache ich aber doch die gleiche Arbeit wie vor der Schwangerschaft auch.

Ich sprach meine Ärztin auf ein Beschäftigungsverbot an, sie hat mir dann klipp und klar gesagt das sie mir definitiv kein Beschäftigungsverbot geben wird solang es dem Kind gut geht da mir mein Chef einen Schonplatz geben muss. Aber muss es meinem kleinen erst schlecht gehen (vielleicht auch durch die Arbeit) das sie mich raus nimmt?

Was sagt ihr dazu? Was würdet ihr machen?

 
16 Antworten:

Re: Unzufrieden Mit meiner Frauenärztin/kein Beschäftigungsverbot

Antwort von aeonflux, 10. SSW am 13.10.2012, 22:52 Uhr

Hallo,
wusstest du, dass dein Chef auch ein BV aussprechen kann. Es gibt einen Bogen (Gefährdungseinschätzung/Gefährdungsbeurteilung?) sollte da raus kommen, dass deine Arbeit dir Schaden kann, wird er dich anders einsetzen müssen oder dir ein BV geben. Ich gehe davon aus, dass ich vom AG eines bekommen werde, auch wenn meine FÄ es wahrscheinlich nicht machen würde, weil sie die Situation gar nicht kennt und einschätzen kann. Meinem AG ist aber das Risiko zu groß.
LG Aeonflux

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Re: Unzufrieden Mit meiner Frauenärztin/kein Beschäftigungsverbot

Antwort von muddelkuddel am 13.10.2012, 22:52 Uhr

bevor ich mich über meine frauenärztin beschwere, dass sie (richtigerweise) kein BV ausstelt würde ich mal mit meinem chef reden, dass der arbeits-sicherheitsbeauftragte mal den arbeitsplatz nach dem mu-schu-gesetz abklopft.

das ist aber firmensache, und nicht arztsache. die firma ist dazu verpflichtet!

LG

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Re: Unzufrieden Mit meiner Frauenärztin/kein Beschäftigungsverbot

Antwort von junikäfer1977, 29. SSW am 13.10.2012, 23:06 Uhr

Wenn du mit ihr nicht glücklich bist...such dir nen andern FA. Auch wenn ein Wechsel in der SS nicht optimal ist - zu bleiben, wo man sich nicht ernstgenommen fühlt, ist genauso wenig ideal.

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Re: Unzufrieden Mit meiner Frauenärztin/kein Beschäftigungsverbot

Antwort von nela1806 am 13.10.2012, 23:56 Uhr

eine frauenärztin darf nur bei bestimmten dingen ein bv aussprechen. so war es bei mir. mein chef musste es aussprechen weil er nichts anderes für mich hatte

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Re: Unzufrieden Mit meiner Frauenärztin/kein Beschäftigungsverbot

Antwort von Fuchsina am 14.10.2012, 1:49 Uhr

Die Frauenärztin kann nur unter bestimmten Voraussetzungen einen BV aussprechen, nämlich dann, wenn die Gesundheit von Mutter oder Kind durch die Arbeit gefährdet ist. Dies scheint hier jedoch nicht der Fall zu sein. Insowei handelt die Ärztin richtig.

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Re: Unzufrieden Mit meiner Frauenärztin/kein Beschäftigungsverbot

Antwort von Cecile87 am 14.10.2012, 3:27 Uhr

die frauenaerztin kann ein bv ausstellen wenn das leben von mutter und/oder kind gefaehrdet waere oder best. taetigkeiten verbieten.
dich an einem geeigneten arbeitsplatz einsetzen muss dein chef. tut er das nicht, so kannst du dich an die gewerbeaufsicht wenden, die kuemmern sich dann darum!
wuerde bei keinem fa bleiben wenn ich unzufrieden waere!

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Re: Unzufrieden Mit meiner Frauenärztin/kein Beschäftigungsverbot

Antwort von kitkat170583 am 14.10.2012, 4:50 Uhr

nur wegen "zipperlein" darf kein fa ein beschäftigungsverbot ausstellen. und bauchschmerzen, schlafstörungen und kopfschmerzen sind nunmal nicht lebensbedrohlich für ein ungeborenes. fa`s können verklagt werden wenn sie aus solchen nichtigen gründen mit bv`s um sich schmeißen und das kann dann richtig teuer werden! verständlich das deine fä sich an die gesetze hält. sonst lass dich krank schreiben und nach sechs wochen musst du dann wohl in den sauren apfel beißen und krankengeld beziehen welches sich aber auch negativ auf das elterngeld auswirkt!

p.s. und ja! es muss erst deinem kind oder dir schlecht gehen (vorzeitige wehen, verk. gmh, geöffneter mumu etc.) damit ein bv ausgesprochen wird! oder der job ist schon gefährlich z.b. chemie laborant oder ein job im seuchenschutz!

die reaktion deiner ärztin ist vollkommen angemessen!

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Ich kann dir nur einen Tip zum Thema Kopfschmerzen geben

Antwort von Jessi86 am 14.10.2012, 8:12 Uhr

Mit BV kenne ich mich nämlich nicht aus.

In meiner zweiten SS litt ich auch dermaßen unter Kopfschmerzen.
Mein FA sagte mir, dass ich mal jeden Morgen ein Glas Cola trinken soll und siehe da - es hat mir wirklich geholfen. Ich hatte den ganzen Tag ruhe und keinerlei Probleme mehr mit Kopfschmerzen!!!

Zum Thema FA kann ich nur sagen, dass ich wechseln würde, wenn ich nicht zufrieden bin!!! Da sollte man allerdings abwägen. Ist sie sonst eine gute Ärztin und es wurmt dich nur, dass sie dir kein BV gibt, wäre das für mich kein Grund zu wechseln!!!

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Re: Unzufrieden Mit meiner Frauenärztin/kein Beschäftigungsverbot

Antwort von mucki26 am 14.10.2012, 9:30 Uhr

Wenn du dort dä,pfen ausgesetzt bist, muss es betriebsanweisungen geben. Mit welchen matereialien wird gearbeitet etc. Frag deinen chef mal danach.
Ich zum beispiel arbeite mit lösungsmitteln und klebstoffen. In der betriebsanweisung steht ganz klar * kann das kind im mutterleib möglicherweise schädigen*
Im moment ist es auch schwer für mich rauszufinden ob ich ohne gefährdung für herranwachsende arbeiten kann oder nicht.
Es heisst ja immer kein risiko eingehen...
Ich kann dich schon bisschen berstehen. Wegen wehwehchen BV finde ich jetzt vielleicht bissi übertrieben, aber wegen der dämpfe solltest dich echt mal erkundigen... davor kannst du dich nämlich nicht schützen
LG

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Re: Unzufrieden Mit meiner Frauenärztin/kein Beschäftigungsverbot

Antwort von AIIisonCameron am 14.10.2012, 9:42 Uhr

Nicht Dein ernst oder?

Staub und Lärm? Ach Du Schande, Du brauchst dringend ein BV, vergiss dann aber bitte auch nicht, Dich bis zur Geburt einzusperren, denn draußen gibt es ne Mengen Staub und Lärm!

Ein BV bekommt man, wenn das Leben des Kindes durch den Beruf in Gefahr ist und das ist bei Dir nicht der Fall.

Deine FA macht alles korrekt, DU allein bist das Problem, denn eine Schwangerschaft ist nunmal keine Krankheit!

Und wie ich schon oft sagte, wundert es mich manchmal echt nicht, warum die Arbeitgeber lieber Männer einstellen....

Gruß

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Re: Unzufrieden Mit meiner Frauenärztin/kein Beschäftigungsverbot

Antwort von lisa52 am 14.10.2012, 10:13 Uhr

also so wie ich es verstanden habe findet sie es einfach scheiße das sie keinen richtigen tip oder rat wegen den Wehwehchen vom doc bekommt.würde mich ehrlich gesagt auch stören dauert den satz zu hören :das ist nun mal so.der doc kann bestimmt den ein oder anderen rat geben.man muss sich ja nicht "nur weil es so ist" mit den wehwehchen abgeben.

wegen dem bv fragt sie je wegen den dämpfen und der körperlich schweren arbeit.kann ich vollkommen verstehen.würde mir auch zu denken geben.

also ich würde das machen was Cecile87 dir schon geraten hat.

außerdem find ich es immer wieder erstaunlich wie einige ernstgemeinte fragen ins lächerliche ziehen müssen.naja jeder so wie er mag ;)

lg und alles gute :)

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Re: Unzufrieden Mit meiner Frauenärztin/kein Beschäftigungsverbot

Antwort von sannefarie am 14.10.2012, 10:26 Uhr

Hallo!
Dein hausarzt kann dir auch ein bv geben.vielleicht kann man mit dem ja besser reden.und ganz ehrlich klar ist eine ss keine krankheit aber wenn du sagst das die arbeit dort fuer dich nicht mehr gut ist in der ss und du sehr darunter leidest dann lass dir eins geben.du weist am besten was deinem kind und dir gut tut.es gibt immer kritische kommentare zum thema bv.ich denke aber das niemand deine persoenliche situation aus der ferne beurteilen kann.
Schau mal im internet nach vordrucken zum ausfuellen fuers bv.druck das aus und nimms mit zum hausarzt.vielleicht hilft er dir.
Alles gute .
Lg.sannefarie

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Nicht an allem ist der FA Schuld ((-:

Antwort von stoppersocke am 14.10.2012, 10:31 Uhr

Ich finde es immer schlimm und naiv, dass an allem der FA Schuld sein soll und man dann sofort wechseln will/soll!

Leute, man muss die Ärzte nicht bei jeder kleinen Meinungsverschiedenheit wie die Unterhose wechseln!
Dein Chef ist für das BV zuständig nicht der FA, denn genau weil du noch keine gesundheitlichen Probleme HAST sondern sie durch die ausführung deiner Arbeit DROHEN, muss dein Chef handeln. Musst halt den wechseln
Und die von dir genannten Zipperlein hat auch eine nicht-Schwangere und führen nicht zur Arbeitsunfähigkeit.

Schöne Schwangerschaft und einen verständnissvollen Chef wünsch ich

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Re: Unzufrieden Mit meiner Frauenärztin/kein Beschäftigungsverbot

Antwort von Safija2012, 39. SSW am 14.10.2012, 13:41 Uhr

Hallo,

ich kann Deine Situation sehr gut verstehen. Ich denke man selbst kann am besten einschätzen was man sich zumuten kann und was nicht, mir ging es genauso. Meine Chefin wollte einfach auch nicht einsehen, dass sie sich an die Richtlinien halten muss und meine FÄ stand auch nicht hinter mir. Musste sie deswegen auch wechseln und die neue Ärztin hat meine Belastungen am Arbeitsplatz erkannt, da hatte ich bereits vorzeitige Wehen und einen verkürzten GBH (25. SSW). Muss denn immer erst was passierten, bis eingeschritten wird ? Das kapiere ich wirklich nicht!

Vielleicht hilft Dir dieser Link weiter:

http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/show/1157473/rps-ref543-mus-druck.pdf

Ausserdem steht klar im Muschugesetz, dass Du weder Lärm noch giftigen Dämpfen ausgesetzt werden darfst, regelmässig mehr als 5 kg darfst Du auch nicht heben / bewegen und ab der 21. SSW nicht länger als 4 h am Tag stehen.
Du kannst Dich auch ans zuständige Gewerbeaufsichtamt bzw. das Regierungspräsidium wenden, die machen dann eine Arbeitsplatzbegehung, wenss blöd läuft muss Dein Chef mit einer hohen Geldstrafe rechnen.
Alles Gute und Kämpfe für Deine Rechte!

LG

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Re: Unzufrieden Mit meiner Frauenärztin/kein Beschäftigungsverbot

Antwort von Xeniachan, 26. SSW am 15.10.2012, 21:23 Uhr

Ich hatte genau das selbe Problem gehabt nur ich arbeite in der pflege meine Resignation sagte zur mir früher die Bauern haben auch Babys bekommen. Naja bin das zu den Betriebsart gegangen und erzählte ihn davon und der hat mir dann fast beschaftigungsverbot ausgeschrieben.

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Re: Unzufrieden Mit meiner Frauenärztin/kein Beschäftigungsverbot

Antwort von SusiEinhorn am 31.08.2020, 2:05 Uhr

Hallo,

Erst einmal gehe ich auf diesen äußerst respektlosen Beitrag ein.
Ich finde es eine Frechheit zu behaupten, dass "Schwangerschaft keine Krankheit ist" und "man solle sich nicht wundern, dass AG nur Männer einstellen.
Dahinter verbirgt sich wohl eine sehr unzufriedene und unmenschliche Person. Jede Schwangere nimmt die Symptome anders auf und hat mehr oder weniger Beschwerden. Bei manchen ist dies wirklich kein Zuckerschlecken.
Zum BV:
Du bekommst definitiv eines, das muss dein AG ausstellen. Die Risiken wie Lärm, Staub und Dämpfe sind im Mutterschutzgesetz als Gefahr für das Baby eingestuft.

Liebe Grüße und alles Gute dir!

Susi.

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