Schwanger - wer noch?

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von kitkat170583  am 14.10.2012, 4:50 Uhr

Unzufrieden Mit meiner Frauenärztin/kein Beschäftigungsverbot

nur wegen "zipperlein" darf kein fa ein beschäftigungsverbot ausstellen. und bauchschmerzen, schlafstörungen und kopfschmerzen sind nunmal nicht lebensbedrohlich für ein ungeborenes. fa`s können verklagt werden wenn sie aus solchen nichtigen gründen mit bv`s um sich schmeißen und das kann dann richtig teuer werden! verständlich das deine fä sich an die gesetze hält. sonst lass dich krank schreiben und nach sechs wochen musst du dann wohl in den sauren apfel beißen und krankengeld beziehen welches sich aber auch negativ auf das elterngeld auswirkt!

p.s. und ja! es muss erst deinem kind oder dir schlecht gehen (vorzeitige wehen, verk. gmh, geöffneter mumu etc.) damit ein bv ausgesprochen wird! oder der job ist schon gefährlich z.b. chemie laborant oder ein job im seuchenschutz!

die reaktion deiner ärztin ist vollkommen angemessen!

 
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