von mellomania am 09.12.2015, 20:36 Uhr |
Und hier noch das MuSchG
du erhälst sogar dann 12 anstatt 8 wochen, wenn das kind entweder eine frühgeburt ist wie oben geschrieben oder unter 2500 gramm wiegt (mit bescheinigung vom arzt)
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- Frage zu Mutterschutz - schneggerl 09.12.15, 10:02
- Re: Frage zu Mutterschutz - K.D. 09.12.15, 10:11
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- Re: Frage zu Mutterschutz - Pocahontas09 09.12.15, 10:16
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- moment! nein! hat mit krankenkasse absolut nix zu tun, is gesetz - mellomania 09.12.15, 17:52
- Re: Frage zu Mutterschutz - mellomania 09.12.15, 17:51
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- Und hier noch das MuSchG - Maiglück2015 09.12.15, 19:44
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