Geschrieben von Maiglück2015 am 09.12.2015, 19:44 Uhr |
Und hier noch das MuSchG
http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__6.html
"Bei Frühgeburten und sonstigen vorzeitigen Entbindungen verlängern sich die Fristen nach Satz 1 zusätzlich um den Zeitraum der Schutzfrist nach § 3 Abs. 2, der nicht in Anspruch genommen werden konnte"
Heißt also, die fehlende Zeit von den 6 Wochen wird hinten angehängt, damit du auf deine insgesamt 14 Wochen Mutterschutz kommst.
- Frage zu Mutterschutz - schneggerl 09.12.15, 10:02
- Re: Frage zu Mutterschutz - K.D. 09.12.15, 10:11
- Re: Frage zu Mutterschutz - schneggerl 09.12.15, 10:13
- Re: Frage zu Mutterschutz - K.D. 09.12.15, 10:47
- Re: Frage zu Mutterschutz - Pocahontas09 09.12.15, 10:16
- Re: Frage zu Mutterschutz - Mama1902 09.12.15, 10:27
- moment! nein! hat mit krankenkasse absolut nix zu tun, is gesetz - mellomania 09.12.15, 17:52
- Re: Frage zu Mutterschutz - mellomania 09.12.15, 17:51
- Re: Frage zu Mutterschutz - FrauStorch, 21. SSW 09.12.15, 18:19
- Falsch - Maiglück2015 09.12.15, 19:38
- Und hier noch das MuSchG - Maiglück2015 09.12.15, 19:44
- Re: Und hier noch das MuSchG - mellomania 09.12.15, 20:36
- Und hier noch das MuSchG - Maiglück2015 09.12.15, 19:44
- Re: Frage zu Mutterschutz - K.D. 09.12.15, 10:11
Hilfe
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