Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Maiglück2015 am 09.12.2015, 19:44 Uhr

Und hier noch das MuSchG

http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__6.html

"Bei Frühgeburten und sonstigen vorzeitigen Entbindungen verlängern sich die Fristen nach Satz 1 zusätzlich um den Zeitraum der Schutzfrist nach § 3 Abs. 2, der nicht in Anspruch genommen werden konnte"

Heißt also, die fehlende Zeit von den 6 Wochen wird hinten angehängt, damit du auf deine insgesamt 14 Wochen Mutterschutz kommst.

 
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