Geschrieben von Tine79, noch einen Tag 18.. SSW am 07.12.2003, 12:27 Uhr |
@Tine79
Hallöchen Tanja,
kein Problem versuche zu helfen soweit es geht. Bei befristeten Verträgen muß man 3 Monate vor Ende des vertrages sich bereits arbeistssuchend melden, dann musst du nochmal hin (frühestens 2 Monate vor Ende) und dich nochmal Arbeitslos melden, wobei du dann den Antrag auf Arbeitslosengeld bekommst. Du kannst gleich bei der Meldung sagen das du schwanger bist, dann wird dies schon eingetragen und sie wollen deinen Muschu Paß sehen, wegen dem ET. Dein Et dürfte im Juni sein oder ?? Dann bekommst du bist zum Muschu Arbeitslosengeld, danach dann ganz normal das Muschu-geld von der Krankenkasse.
Hoffe es hat schon weiter geholfen.. ???
Liebe Grüße Tine
- @Tine79 - tanti, 14. SSW 06.12.03, 11:35
- Re: @Tine79 - Tine79, noch einen Tag 18.. SSW 07.12.03, 12:27
- @Tine79 - tanti, 14. SSW 07.12.03, 17:02
Er hat erfahrung mit dem kuschel-schaf von STERNTALER, dass die GERÄUSCHE aus der GEBÄRMUTTER imitiert und so das baby beruhigt bzw zum einschlafen bringen soll. ot nicole
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Wieder mal Fragen zum Kaiserschnitt
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Also nun brauch ich doch auch mal ne Erklärung....
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