Geschrieben von Hubbeldubbel am 16.10.2016, 22:02 Uhr |
Schlechtes Gewissen AG
Theoretisch kannst Du wie eine Tonne aussehen und musst die Schwangerschaft dennoch nicht kundtun.(Eine Kollegin hat dies vor kurzem gemacht, da sie keine Lust auf starre Arbeitszeiten hatte.) Jedoch kannst Du dich dann auch nicht auf das MuSchG berufen. Überlege was Du willst und nimm keine Rücksicht.
Ansonsten klingt das nicht nach den besten Bedingungen für ein Baby. Entschuldige die direkten Worte aber... Ihr solltet zwingend noch vor der Geburt Einigkeit Zuhause herstellen, im Normalfall klärt man solche Fragen wie Vorstellungen zum Familienleben (Rollenverteilung, EZ usw.) ja vorher. Er will das Sorgerecht nicht? Wird er denn als Vater ordnungsgemäß eingetragen? Alles Gute Euch...
- Schlechtes Gewissen AG - Charlotte2017, 5. SSW 16.10.16, 7:38
- Re: Schlechtes Gewissen AG - christineg, 34. SSW 16.10.16, 9:36
- Re: Schlechtes Gewissen AG - Charlotte2017, 5. SSW 16.10.16, 9:42
- Re: Schlechtes Gewissen AG - kleene162 16.10.16, 11:30
- Re: Schlechtes Gewissen AG - Charlotte2017, 5. SSW 16.10.16, 11:46
- Re: Schlechtes Gewissen AG - mf4 16.10.16, 12:20
- Re: Schlechtes Gewissen AG - Charlotte2017, 5. SSW 16.10.16, 12:36
- Re: Schlechtes Gewissen AG - mf4 16.10.16, 12:20
- Re: Schlechtes Gewissen AG - Hubbeldubbel 16.10.16, 22:02
- Re: Schlechtes Gewissen AG - Charlotte2017, 5. SSW 16.10.16, 11:46
- Re: Schlechtes Gewissen AG - San17 16.10.16, 15:30