Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Charlotte2017, 5. SSW am 16.10.2016, 7:38 Uhr

Schlechtes Gewissen AG

Hallo liebe werdende Mamas

Ich will heute meinem AG eine Mail schreiben dass, ich morgen ein Gespräch nach meinem Dienst brauche.
Ich hab echt nen schlechtes Gewissen meinen Chefinnen zu sagen dass, ich schwanger bin.

Meine Kollegen und ich, arbeiten erst seit März hier und schon am Anfang, kam eine Kollegin die schwanger war, mit Zwillingen, die seit Anfang Sep. jetzt fehlt, und jetzt komm ich.

Wir arbeiten im 4 Schichtsystem und sind nur 6 Leute.
Ich hab daher ein schlechtes Gewissen, weil dieser Monat, sowie Nov. und Dez. komplett wegen mir, um geplant werden müssen. Und das obwohl es jetzt schon schwierig ist, da Urlaubstage bei uns allen, noch abgebaut werden müssen und ich ja nur noch Frühdienst und Zwischendienst verüben darf.

Wem von euch geht es auch so? Wer kann man beruhigen ?
Gibt es vielleicht doch noch ne Möglichkeit, dass, ich doch Spätdienst machen kann??? Oder soll ich doch noch bis 14.11 warten bis ich mein Mutterpass habe? (wäre dann ca 9. ssw)

 
8 Antworten:

Re: Schlechtes Gewissen AG

Antwort von christineg, 34. SSW am 16.10.2016, 9:36 Uhr

Solange es dir gut geht und deine Arbeit nicht zu schwer ist, kannst du natürlich noch warten bis du den Mutterpass hast. Aber schlechtes Gewissen brauchst du keines haben, Arbeitgeber müssen immer damit rechnen das eine Mitarbeiterin Schwanger wird oder sich wer ein Bein oder sonst was bricht, dann muss ja die Arbeit trotzdem weiter gehen, dann muss halt eine Aushilfe oder Karenzvertretung eingestellt werden. Verstehe aber auch das man die Kolleginnen nicht "im Stich" lassen will, war bei mir genauso, arbeite in der mobilen Hauskrankenpflege und sobald man bei uns die Schwangerschaftsmeldung abgibt wird man ins Büro gesteckt, wegen Ansteckungsgefahr, schwerem Heben usw darf man dann nicht mehr zu den Patienten fahren. Wenn ich dann von den Kolleginnen höre das Alle schon Überstunden haben und noch mehr Patienten dazugekommen sind macht mich das schon traurig, ist aber so und kann es nicht ändern und mein Wunschbaby ist mir definitiv wichtiger als meine Arbeitsstelle und Karenzvertretung ist eh auch schon eingestellt.

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Re: Schlechtes Gewissen AG

Antwort von Charlotte2017, 5. SSW am 16.10.2016, 9:42 Uhr

Ja ich arbeite im Krankenhaus an der Info
Sitze also die lieben 8 stunden rum vorm Bildschirm und spreche mal mit paar Kunden oder Patienten.
Wenn ich mal stressig zu tun habe dann vlt mal 30min davon.
Und hab ja auch nur verbalen Kontakt. höhö

An sich geht's mir ja gut.
Ab und zu ziehen im Unterleib und alle stunde auf Klo. Ansonsten könnt ich nen Handstand machen.

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Re: Schlechtes Gewissen AG

Antwort von kleene162 am 16.10.2016, 11:30 Uhr

Hallo.

ich wünsche dir natürlich nur das Beste für deine SS und das sie gut verläuft.
Trotz alle dem würde ich mindestens bis zur 8. SSW warten, bis ich meinem Chef was sage, da in der Zeit noch soooo viel passieren kann.
in der 8. SSW sieht man idR auch das Herz schlagen und kann schon mal sagen, ob die SS intakt ist, oder nicht. danach kann immernoch was passieren, aber zumindest ist es bis dahin schon mal gut, wenn das Herzlein schlägt..

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Re: Schlechtes Gewissen AG

Antwort von Charlotte2017, 5. SSW am 16.10.2016, 11:46 Uhr

Ja hab mich jetzt auch dazu entschieden noch zu warten.
Hab das meinem Partner auch geschrieben, sitze ja gerade auf Arbeit, und er meinte nur "Ok mach das."
Passt ihm gar nicht. Wenn es nach ihm ginge, würde ich jetzt schon nur zu Hause sitzen. Er bedenkt aber nicht , dass uns dann ne menge an Geld fehlt, was wir jetzt noch gebrauchen können.
Und ausserdem, werde ich noch früh genug nur noch zu Hause sein.
Hab auch gesagt dass das Kind nach einem Jahr in den KiGa kommt - worauf er meinte, er will nicht dass das Kind so früh zu fremden Menschen kommt
Schön für ihn, aber ich will irgendwann dann wieder Arbeiten gehen und nicht mit dem Po zu Hause rum sitzen

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Re: Schlechtes Gewissen AG

Antwort von mf4 am 16.10.2016, 12:20 Uhr

Das hört sich alles andere als stressig oder gar gefährlich an. Mitteilen kannst du es ja gleich als Info aber warum sollte man so eine Tätigkeit nicht mehr machen können, wenn man schwanger ist. Verstehe die Bedenken deines Partner nicht.
Wenn er das Kind nicht in Betreuung geben möchte steht es ihm ja frei dann zu Hause zu bleiben.

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Re: Schlechtes Gewissen AG

Antwort von Charlotte2017, 5. SSW am 16.10.2016, 12:36 Uhr

Hab ich ihm auch gesagt, dass er ja dann zu Hause bleiben kann
Seine Worte "Nee die brauchen mich auf Arbeit. Dann finden die nen Grund mich zu Kündigen"
Ja dann darf man nicht weinen.
Er will ja nicht mal das Sorgerecht haben also hat er seine Karten so oder so schon verspielt.
Ich möchte nun mal keine 3 Jahre zu Hause sitzen. Und ich möchte, dass mein Kind frühzeitig, wie ich, soziale Kontakte knöpft und mit anderen Kindern spielt!

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Re: Schlechtes Gewissen AG

Antwort von San17 am 16.10.2016, 15:30 Uhr

Wie direkt ist denn der Kontakt mit den kranken patienten? Ansonsten istbdie arbeit ja nichts warum du nen bv brauchst.
Wenn du nen bv bekommst u deshlab zu hause bist, dann hast du geldtechnisch ja keine Einbußen.

Und das kind mit einem jahr in die krippe zu geben, muss jeder selbst entscheiden. Kontakt mit anderen kindern kann man auch anders regeln als krippe, aber 3 jahre zu hause sitzen wäre auvh nichts für mich :D dennoch würde ich nicht Vollzeit arbeiten wollen in dem alter.

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Re: Schlechtes Gewissen AG

Antwort von Hubbeldubbel am 16.10.2016, 22:02 Uhr

Theoretisch kannst Du wie eine Tonne aussehen und musst die Schwangerschaft dennoch nicht kundtun.(Eine Kollegin hat dies vor kurzem gemacht, da sie keine Lust auf starre Arbeitszeiten hatte.) Jedoch kannst Du dich dann auch nicht auf das MuSchG berufen. Überlege was Du willst und nimm keine Rücksicht.

Ansonsten klingt das nicht nach den besten Bedingungen für ein Baby. Entschuldige die direkten Worte aber... Ihr solltet zwingend noch vor der Geburt Einigkeit Zuhause herstellen, im Normalfall klärt man solche Fragen wie Vorstellungen zum Familienleben (Rollenverteilung, EZ usw.) ja vorher. Er will das Sorgerecht nicht? Wird er denn als Vater ordnungsgemäß eingetragen? Alles Gute Euch...

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