Geschrieben von schnuffel7, 35. SSW am 06.08.2003, 15:25 Uhr |
mich mal richtig aufregen muss *grr* (wg. Steuerklassen)
Ich kann Dir nur völlig zustimmen.
Noch ein Tipp: auf jeden Fall gegen den Steuerbescheid ab 2002 Einspruch einlegen:
Keine Steuerklasse 2 für Alleinerziehende
Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage von 97 Alleinerziehenden gegen die Abschaffung der Steuerklasse 2 aus formalen Gründen abgewiesen und auf den Weg durch die Finanzgerichte verwiesen. In der Steuerklasse 2 ist ein Haushaltsfreibetrag enthalten, der die höheren Haushaltsführungskosten für Einelternfamilien ausgleichen sollte. Werden Alleinerziehende der Steuerklasse 1 zugeordnet, und damit wie Singles besteuert, tragen sie entschieden höhere Steuerlasten. So zahlen Alleinerziehende mit einem Jahreseinkommen von 23.000 Euro über 865 Euro mehr Steuern, bei einem Jahreseinkommen von 30.680 Euro beträgt die Mehrbelastung 1.018 Euro.
Der Verband Alleinerziehender Mütter und Väter will nun eine Musterklage durch die Instanzen führen und ruft alle Alleinerziehenden auf, gegen ihre Steuerbescheide für die Jahre 2002-2005 fortlaufend Einspruch und Klage einzulegen. (Mustertexte können beim Verband angefordert werden.)
Quelle:
Pressemitteilung, Verband Alleinerziehender Mütter und Väter; Landesverbvand NRW e.V.
www.vamv.de
- mich mal richtig aufregen muss *grr* (wg. Steuerklassen) - crayskuschelstern, 37. SSW 06.08.03, 15:16
- Re: mich mal richtig aufregen muss *grr* (wg. Steuerklassen) - schnuffel7, 35. SSW 06.08.03, 15:25
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