Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Felica am 06.03.2018, 17:03 Uhr

Krankengeld...Ss.. Beschäftigungsverbot.. Krank....

Wärst du ohne Schwangerschaft zur Arbeit gegangen? heißt bist du wieder gesund?

Falls ja, kann niemand was gegen das BV sagen. Falls nein, hättest du es gar nicht erst bekommen dürfen. Das der Arzt dann auch keins weiter ausstellen will ist auch OK. Arbeitsstelle ist Arbeitgebersache. Und Mobbing scheint der Arzt dir nicht zu glauben oder es ist ihm zu heikel. Medizinische Gründe wie Blutungen oder so scheint es ja nicht zu geben. Der eine Monat BV ist also schon fraglich und kann dir noch richtig Ärger bei der KK einbringen. Erst AU, dann BV, dann wieder AU - da werden die sicherlich stutzig.

Und wenn du wegen Mobbing krankgeschrieben wirst, geht das mit 0 € in die Berechnung für das Elterngeld. Nur wenn schwangerschaftsbedingte Beschwerden vorliegen kommt es zu keiner Kürzung beim EG. Man darf auch längstens 6 Wochen im Jahr für die gleiche Erkrankung krank geschrieben sein, sonst gibt es Krankengeld. Selbst wenn man dazwischen arbeiten war.

Und wegen Mobbing, was sollen die dir noch antun? Schwanger bist du nahezu unkündbar. Also einfach abprallen lassen und bis zum Mutterschutz Zähne zusammen beißen. Kann man nur gestärkt herausgehen. So blöde es klingt.

 
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