Schwanger - wer noch?

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von mellomania  am 05.03.2018, 14:18 Uhr

da hat die ärztin recht

leider steht es ihr nicht zu, dir aus diesen gründen ein BV zu geben. es ist jetzt deine entscheidung ob du dort im vertrag bleibst und bis zum mutterschutz arbeitest und dann in elternzeit gehst, und dir dann für nach einem jahr elternzeit was neues suchst oder halt doch kündigst. da du keine medizinischen beschwerden hast darf die frauenärztin dir das bv nicht ausstellen. und bv wegen mobbing ist auch nur sehr sehr schwer möglich, da das nachgewiesen sein muss, dass das mobbing das leben von mutter und kind gefährdet. wenn du kündigst hast du halt eine sperre beim arbeitsamt und erhälst weniger mutterschaftsgeld und elterngeld. obligt dir, was und wie es weitergeht, tut mir leid dir das sagen zu müssen, ist aber leider so. krankmeldung naja, nach sechs wochen ist krankengeld. überleg es dir gut, ob du auf den schutz der firma verzichtest. bei kündigung tust du das nämlich, auch wegen später, rentenversicherung, krankenversicherung etcpp. ich würde die zähne zusammenbeißen und dort bleiben, denn so ganz ohne arbeit und ohne schutz wäre mir persönlich zu riskant. auch die einbußen sind einfach zu hoch.

 
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