Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Miramar07 am 05.03.2018, 14:28 Uhr

Krankengeld...Ss.. Beschäftigungsverbot.. Krank....

Ob die 6 Wochen bis zum Krankengeld neu anfangen weiß ich nicht.
Aber wenn du schwangerschaftsbedingt mal geschrieben wirst, wirkt sich das später nicht auf dein Elterngeld aus, dass wird dann vor der schwangerschaftsbedingten Krankheit berechnet. Wenn du nach sechs Wochen einen Tag arbeitest und dann wieder krank geschrieben wirst (Achtung wichtig ein anderer Grund muss angegeben werden aber auch schwangerschaftsbedingt) dann gibt es auch kein Krankengeld. Ist aber alles sehr kompliziert und muss dein Arzt auch mitmachen. Meinst du nicht, dass dein Arbeitgeber dich eventuell ins BV schicken würde? In jedem Fall solltest du dich und ihn informieren welche Arbeiten du nicht mehr ausführen darfst! Zum Beispiel kein Heben von mehr als 10 Kg, gelegentlich nicht mehr als 5 Kg usw.

Liebe Grüße

 
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