Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Renilein9, 13. SSW am 27.04.2022, 10:39 Uhr

Kleine Gefälligkeiten im individuellen Beschäftigungsverbot

So, nun sitze ich hier und bin ein wenig ratlos.

Kurz vorweg: ich bin seit der 7.SSW aus gesundheitlichen Gründen im individuellen Beschäftigungsverbot, entsprechend ärztlich verordnet.

Ich bin Sozialpädagogin in der Jugendarbeit, mein plötzlicher Ausstieg war schon hart für den Arbeitgeber und die KollegInnen. Aber, es ist nunmal so, wie es ist.

Nun habe ich vor 4-5 Wochen, bei einem Telefonat mit der Chefin gesagt, dass ich durchaus bereit wäre, hin und wieder kleine Gefälligkeiten von zu Hause aus zu übernehmen. Wir haben eine Stadtteilzeitung, die ich immer Korrektur gelesen habe, die kommt alle 3 Monate heraus. Und, wir haben zu Beginn von Corona ein Berichtsheft begonnen zu erstellen. Das musste dann wieder liegen bleiben, weil eben die praktischen Angebote Priorität hatten, soll nun aber bis zum Spätsommer fertig gestellt werden. Ich hatte angeboten, auch da die Texte Korrektur zu lesen und zu überarbeiten. So, wie ich eben kann und möchte.

Beim Gespräch am Dienstag mit der Geschäftsführung hat diese total rum gedruckst und meinte, wir müssen dazu eine feste Regel/Vereinbarung formulieren. Z.b. 8h/Woche. Das will ich aber unter keinen Umständen, denn vereinbart war keine regelmäßige Beschäftigung, sondern kleine Gefälligkeiten um die KollegInnen mit solchen Arbeiten vielleicht entlasten zu können.

Ich bin und bleibe im Beschäftigungsverbot, ohne Einschränkung, bis zum beginnenden Mutterschutz.

Mein aktuelles Bauchgefühl sagt: wenn wir das nicht so klären können, ziehe ich mich gemäß dem BV gänzlich zurück. Ich war jetzt nur noch 2-3 mal kurz auf Arbeit, um meine Nachfolge / Vertretung mit zu planen.

Was sagt ihr denn dazu?

 
13 Antworten:

Re: Kleine Gefälligkeiten im individuellen Beschäftigungsverbot

Antwort von Wurzelwurm am 27.04.2022, 11:03 Uhr

BV ist BV. Ich würde nichts fest machen. Auf keinen Fall, denn dann bist du ja nicht mehr im BV, wie es das Gesetz vorsieht.
Dein AG bekommt dein Gehalt vollständig ersetzt, soll er sich Ersatz suchen.

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Re: Kleine Gefälligkeiten im individuellen Beschäftigungsverbot

Antwort von Schmetterfink am 27.04.2022, 11:06 Uhr

Naja, aber... entweder, du bist im BV, dann kannst/darfst/sollst du nicht arbeiten... oder du kannst (und willst) arbeiten, dann solltest du aber nicht voll im BV sein.

Ein individuelles BV durch den Gyn setzt ja in der Regel voraus, dass du durch deine Beschäftigung deine oder die Gesundheit deines Kindes gefährdest. Offensichtlich hat dir dein Arzt das nicht nur als teilweises BV ausgestellt. Dabei hat er sich ja hoffentlich etwas gedacht. Dein Arzt war also davon überzeugt, dass du, wenn du überhaupt arbeitest, deine Gesundheit oder die Gesundheit des Babys gefährdest. Beides kann ja auch nicht in deinem Sinn sein. Also darfst du auch nicht arbeiten. Sonst hätte er dir ja auch verkürzte Arbeitszeiten oder nur bestimmte Arbeiten attestieren können. Hat er nicht.

Die Geschäftsführung hat schon recht. Sie können dich, wenn du voll im BV bist, nicht einfach arbeiten lassen, nur weil du dich langweilst. Das gibt am Ende nur riesige (rechtliche) Schwierigkeiten.

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Re: Kleine Gefälligkeiten im individuellen Beschäftigungsverbot

Antwort von Lana1987 am 27.04.2022, 11:24 Uhr

Ich würde es nicht machen. Klingt blöd, aber das ist rechtlich einfach ziemlich kompliziert. Da muss ja nur was passieren (blöd gesagt, Du fällst vom Schreibtischstuhl beim Korrektur lesen). Da ist schon fraglich ob das dann ein Arbeitsunfall ist...

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Re: Kleine Gefälligkeiten im individuellen Beschäftigungsverbot

Antwort von Renilein9, 13. SSW am 27.04.2022, 11:44 Uhr

Naja, ich bin da so ein wenig hin und her gewissen. Langweilig ist mir kein bisschen.

Wahrscheinlich liegt es in der Natur meiner Arbeit, dass wir nie so richtig im Feierabend oder unerreichbar sind. Selbst im Krankenstatus kommunizieren wir immer noch mit Jugendlichen oder den Kollegen - da steckt einfach zu viel Herz und sozialer Charakter mit im Job.

Ich habe das BV eingereicht, und dann kam so eins zum anderen, während des Gesprächs. Keiner von uns hat sich da so richtig Gedanken drum gemacht, wie das formell aussehen kann/ muss. Weil wir das eben im Alltagsgeschäft oft auch nicht tun.

Aber: ja, nun leuchtet mir auch ein, dass das so eben nicht funktioniert. Und für beide Seiten so keinen Sinn macht.

Danke für dein Feeback!

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Re: Kleine Gefälligkeiten im individuellen Beschäftigungsverbot

Antwort von Hundemama83 am 27.04.2022, 11:49 Uhr

Also ich bin als Tierärztin seit der 7 SSW im Berufsverbot, hatte angeboten Büroarbeit oder so was zu machen, aber das wollte mein Chef nicht.
Dann hatten sie mich Anfang des Jahres angeschrieben, sie würden gerne Handouts machen für die Besitzer zu chronischen Erkrankungen. Ob ich vielleicht Lusg hätte was zu schreiben.
Das hab ich jetzt über die letzten Monate gemacht, immer was fertig war per Email rüber geschickt. Schriftlich festgehalten wurde da nix.

Wenn du ein totales BV hast, würde ich mich glaub ich auch nicht drauf einlassen.

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Re: Kleine Gefälligkeiten im individuellen Beschäftigungsverbot

Antwort von Renilein9, 13. SSW am 27.04.2022, 11:50 Uhr

Korrekt, irgendwie waren mir die Konsequenzen bei unserer mündlichen Absprache so nicht bewusst.

Im Grunde hat mir das mein Bauchgefühl so auch schon gesagt. Man lässt sich dann eben, wahrscheinlich gerade in meinem Job, zu zusätzlicher Arbeit hinreißen. Das geht mir ganz häufig so. Auch am Wochenende/ nach der Arbeitszeit - mal hier was lesen, mal kurz mit einem Jugendlichen kommunizieren, oder eben auch sonntags mal die Woche vorbereiten, obwohl das keine reguläre Arbeitszeit ist. Was auch ein Grund ist, wieso die Gynäkologin auf ein uneingeschränktes BV gedrängt hat. Eine Abgrenzung im Sinne eines eingeschränkten BV wäre schlichtweg kaum/ nicht umsetzbar. Dafür sind wir zu nah im Geschehen.

Okok, es ging mir ein Licht auf! Danke für dein Feedback!

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Re: Kleine Gefälligkeiten im individuellen Beschäftigungsverbot

Antwort von Hundemama83 am 27.04.2022, 11:51 Uhr

ABER ich war auch nicht auf Arbeit, hab das Zuhause am PC gemacht, mal ne halbe Stunde oder Stunde.
Weiß ja nicht was genau du dann machen sollst und wie bei dir die gesundheitlichen "Rahmenbedingungen" sind

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Re: Kleine Gefälligkeiten im individuellen Beschäftigungsverbot

Antwort von Wurzelwurm am 27.04.2022, 11:59 Uhr

Ich glaube nicht, dass es an deinem Job liegt, sondern eher an dir als Person. Abgrenzen zu lernen ist wichtig, bevor man sich kaputt arbeitet.

Und so wie du das hier beschreibst, wäre das ein Punkt, an dem du in meinen Augen, gerade mit Kind nachher, noch arbeiten musst. Dafür gibt es auch tolle Seminare. "Lernen Nein zu sagen" war mal ein tolles in Hamburg.

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Re: Kleine Gefälligkeiten im individuellen Beschäftigungsverbot

Antwort von Renilein9, 13. SSW am 27.04.2022, 12:09 Uhr

Ich möchte und soll eben nicht fest arbeiten oder konkrete Aufgaben übernehmen. Hier ging es letztlich um das Lesen und Korrigieren der Texte, weil das ohne zeitliche Vorgaben / Druck oder überhaupt einer Verpflichtung passieren kann. Das war ja auch der Hintergrund von unsrem „Deal“. Alles von zu Hause, und wenn es mir gut geht. Sonst eben nicht.

Da ich ja nicht aus Arbeitsplatzgründen im BV bin, sondern ärztlich verordnet, gibt es da im Grunde ja auch keine Stellschrauben, bzw. ist das so ja auch nicht gewünscht.
Deswegen hatte mich das Gespräch ja auch so stutzig gemacht.

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Re: Kleine Gefälligkeiten im individuellen Beschäftigungsverbot

Antwort von Liam7403 am 27.04.2022, 12:12 Uhr

Entweder du bist im BV oder nicht.

Dann hättest du dort auch gleich einen Bürojob übernehmen können.

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Re: Kleine Gefälligkeiten im individuellen Beschäftigungsverbot

Antwort von Renilein9, 13. SSW am 27.04.2022, 12:18 Uhr

Doch, das liegt auch an meiner berufliche Tätigkeit. Ein stetiges Arbeiten mit und an sich selbst im Sinne der Abgrenzung gehört dazu, nicht umsonst haben wir auch regelmäßig Supervision. Aber es ist eben auch häufig nicht planbar, problematische Situationen der Jugendlichen kündigen sich nicht immer vorher an oder fallen verlässlich in die Arbeitszeit. Kürzlich habe ich von morgens 8, bis in den späten Nachmittag hinein eine Jugendliche bei einer Inobhutnahme begleitet. In der Zeit konnte ich meine Angebote für den Folgetag natürlich nicht vorbereiten oder sind andere Dinge liegen geblieben. Das fällt dann auch mal in die Abendstunden rein, oder muss anderweitig organisiert werden.

Das ist natürlich nicht jeden Tag so, aber zentraler Bestandteil meines Jobs. Wir sind enge Bezugs- und Vertrauenspersonen der Jugendlichen. Und ja, das muss mit meinem kommenden Würmchen gut organisiert sein. Nach der Elternzeit werde ich aber ohnehin nicht mehr Vollzeit arbeiten können, und eventuell auch die Schwerpunkte anders setzen. Das müssen wir dann sehen.

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Re: Kleine Gefälligkeiten im individuellen Beschäftigungsverbot

Antwort von ilsevonderunkrautfarm am 27.04.2022, 15:36 Uhr

Du bist im BV und fertig.

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Re: Kleine Gefälligkeiten im individuellen Beschäftigungsverbot

Antwort von Ell!um am 28.04.2022, 22:13 Uhr

Ich denke, Leute außerhalb des sozialen Bereiches können sich nur schwer vorstellen wie umfangreich und vielfältig die Aufgaben sind und wie viel einfach gemacht werden muss, ob nun innerhalb oder außerhalb der Arbeitszeit. Ich verstehe dich da sehr gut. Ich denke, wenn du nicht mehr Vollzeit arbeitest wird es schon deutlich besser.
Ich würde es auf keinen Fall annehmen, denn dann kommt die Frage, warum du im BV bist und ein langer Rattenschwanz an Bürokratie. Ich persönlich sehe es jedoch weniger problematisch informell Texte zu überlesen außerhalb der Arbeitszeit.

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