Schwanger - wer noch?

Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Kasi88, 21. SSW am 02.03.2024, 19:05 Uhr

Erstes Mal und frisch Schwanger in Kita

Eine Krankschreibung darf einem niemand nahelegen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet eine Gefahrenbeurteilung zu erstellen, tut er dies nicht macht er sich strafbar und kann im Fall der Fälle in Regress genommen werden! Das nimmt kein Träger in Kauf.
Ist Immunschutz vorhanden, könnte man natürlich Weiterbeschäftigt werden. Was aber bei körperlichen Attacken nicht gilt.
Ich würde mich da im Zweifel an den Betriebsrat und die Gewerkschaft wenden, da gibt es Rechtsberatung und man ist auf der sicheren Seite.
Rechtlich gesehen ist der Arbeitgeber eben in der Pflicht die Gesundheit von Mutter und Kind nicht zu gefährden.
Der Betriebsarzt selbst spricht nur die Empfehlung aus, der Arbeitgeber dann das BV. Und zahlen muss er im übrigen für die schwangere Frau nicht, das Geld wird von der Krankenkasse erstattet.
Was natürlich sein kann, man wird nicht komplett freigestellt, sondern nur für die gefährdende Tätigkeit, bei uns kommt man beispielsweise in die mobile Arbeit, natürlich auch nicht ewig, zum Übergang. Das ist aber etwas, was die gesamte Schwangerschaft bis Mutterschutz durchgezogen werden kann.

 
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