Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von AnniYoung am 29.01.2014, 17:52 Uhr

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Tut mir leid, wenn ich jemandem auf die Füße getreten bin mit meinem Beitrag. Ich kenne mich mit dem Jugendamt auch nicht aus eigener Erfahrung aus, aber vermute mal ganz stark das die eine unterstützende Funktion haben und nicht alles FÜR einen erledigen, geht ja eigentlich auch nicht wegen der ganzen Unterschriften usw. Also würde ich das nicht als "Zuständig" definieren. Und gemeint ist (zumindest von meiner Seite) nicht das Arbeitsamt sondern das Jobcenter/ die ARGE, wo man das ALG2 beantragt, welches zur Grundsicherung der materiellen Bedürfnisse verhilft. Unabhängig von bisheriger Arbeit (siehe auch Wikipedia). Aber es ist durchaus richtig und bestimmt auch sinnvoll sich Rat und Beistand vom Jugendamt zu holen wenn man mit diesen ganzen Fragen alleine dasteht... In diesem Sinne

GVG

 
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