Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von keinnamemehrfrei am 06.11.2013, 8:52 Uhr

Elterngeld / Betreuungsgeld

Das stimmt nicht, man ist eigentlich immer versichert bei seiner Kasse so lange man in elternzeit ist zumindest wenn man vorher erwerbstätig war. das weiß ich bei dir jetzt natürlich nicht. aber die splittung dürfte auch da keine Änderung bringen denn im Gesetz steht ganz klar das Zeiträume gelten wo man einen Anspruch auf elterngeld hat. Anspruch auf elterngeld hat man aber nur 12 (14) Monate. die auszahlungszeit ändert daran nichts. meiner Freundin hat es zumindest auch nicht geholfen. sie musste sich selbst versichern.

 
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